Was beim Praxissemester wichtig ist

Berlin - Den ersten Kontakt zur Arbeitswelt haben die meisten Studierenden bereits vor dem Abschluss. Viele machen inzwischen ein Praxissemester, das traditionell an Fachhochschulen üblich ist. Es bietet die Chance, sich beruflich zu orientieren.
Außerdem kann es den Berufseinstieg nach dem Abschluss erleichtern. Doch wie sucht man sich den richtigen Arbeitgeber für das Praktikum aus?
. „Das Beschäftigen mit mir selbst und meinen Zielen vermeidet Umwege.”
.
An den meisten Hochschulen gibt es einen Praktikumsbeauftragten, der das Praxissemester betreut. Dieser steht auch bei Problemen als Ansprechpartner zur Verfügung. Praktikumsbeauftragte sind meist Dozierende aus den Fachbereichen oder jemand aus dem Career Center. Um das Praxissemester anerkennen zu lassen, ist in den meisten Fällen außerdem ein Praktikumsbericht nötig. „Am besten macht man sich schon in der Zeit im Unternehmen regelmäßig Notizen oder führt ein kleines Tagebuch”, rät Dorenburg.
Während des Praxissemesters kann man ein Urlaubssemester beantragen. Dieses gilt dann nicht als Fachsemester, und Studierende müssen dann in der Regel keinen oder einen geringeren Studentenwerksbeitrag zahlen. Wenn man das Praktikum nach bestem Wissen und Gewissen ausgesucht hat und dennoch feststellt, dass der Job nicht den eigenen Interessen entspricht, ist das kein Beinbruch: „Das Lernen und Erfahrung sammeln sollte im Praktikum im Vordergrund stehen”, sagt Dorenburg.
Viele Pflichtpraktika sind unbezahlt oder schlecht bezahlt. Einen Anspruch auf Mindestlohn haben Studierende bei Pflichtpraktika nicht. Daher wollen oder müssen viele Studierende nebenbei weiter jobben. Doch Vorsicht: Wer während eines Praktikums nebenbei arbeitet, kann unter Umständen Probleme bekommen. „Für Praktikanten gelten in diesem Fall ähnliche Regeln wie für Arbeitnehmer”, erklärt Irene Seling. Das heißt: Ist im Arbeitsvertrag ausdrücklich vorgeschrieben, das Nebentätigkeiten genehmigt werden müssen, muss der Arbeitgeber erst zustimmen, wenn diese nicht in der Freizeit stattfinden. Auf jeden Fall gilt: Die Nebentätigkeit darf nicht mit der Arbeitszeit des Praktikums in Konflikt geraten. (dpa/tmn)

