Vorschriften Vorschriften: Wie viel Fett steckt in welchem Eis?
Halle/MZ. - Wie die verschiedenen Eissorten zusammengesetzt sein müssen, ist durch Speiseeisverordnung und die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung gesetzlich festgelegt. Demnach muss Einfacheiscreme mindestens drei Prozent Milchfett, Eiscreme mindestens zehn Prozent Milchfett und Eis mit Pflanzenfett mindestens drei pflanzliches Fett haben. Ein Milcheis sollte den Angaben zufolge mindestens zu 70 Prozent aus Milch bestehen, Rahm- oder Sahneeis muss mindestens 18 Prozent Milchfett aus Sahne enthalten. Cremeeis schließlich muss entsprechend den Verordnungen mindestens 50 Prozent Milch und auf einen Liter Milch mindestens 270 Gramm Vollei oder 90 Gramm Eigelb enthalten. Es darf darüber hinaus kein zusätzliches Wasser beinhalten. DPA