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Urteil bestätigt: Bauspar-Abschlussgebühr rechtens

22.05.2009, 11:40

Hamburg/dpa. - Im Rechtsstreit um die Zulässigkeit von Abschlussgebühren bei Bausparverträgen haben Verbraucherschützer vor dem Hamburger Landgericht eine weitere Niederlage einstecken müssen.

Das Gericht wies eine Musterklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Bausparkasse Deutscher Ring zurück (Aktenzeichen: 324 0 777/08). Diese hatte erreichen wollen, dass die bei Vertragsabschluss automatisch fällige Gebühr in Höhe von einem Prozent der Bausparsumme verboten wird. Ihrer Meinung nach bekommen Kunden dafür keine Gegenleistung. Schon im März hatte das Landgericht Heilbronn eine identische Klage der Verbraucherzentrale gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall abgelehnt.