Untersuchung von Stiftung Warentest Untersuchung von Stiftung Warentest: Mängel bei Apfelschorlen
Erhebliche Qualitätsmängel bei Apfelschorlen hat die Stiftung Warentest festgestellt. Zugesetzte fremde Aromastoffe, mangelhafte Hygiene, Konservierungsstoffe oder chemische Entkeimung beeinträchtigten die Qualität der meisten Produkte, sagte Hubertus Primus, der Chefredakteur der gleichnamigen Test-Zeitschrift. Apfelschorle sollte eigentlich lediglich aus Apfelsaft und Mineral- oder Tafelwasser bestehen.
Untersucht worden waren 25 verschiedene Produkte zu Preisen zwischen einer und 2,30 Mark pro Liter. Lediglich zwei der getesteten Apfelschorlen - Rhönsprudel und Adelholzener - erhielten das Qualitätsurteil "gut", vier - Cilly, Ensinger plus, Tip und Franken Brunnen - waren immerhin "befriedigend". Neun Produkte wurden mit "ausreichend", zehn sogar mit "mangelhaft" bewertet. Neben Geruch und Geschmack wurden auch die mikrobiologische und chemische Qualität, die Verpackung sowie die Deklaration beurteilt.
Aufgefallen war den Testern, dass alle mit "gut" oder "befriedigend" bewerteten Schorlen in Mineralbrunnenbetrieben abgefüllt wurden. "Diese Betriebe sind es offensichtlich gewohnt, gute Qualität zu produzieren", bemerkte Hubertus Primus. Bei Produkten von Aldi (Nord) und Wesergold fanden die Tester lebende Hefezellen und vergaben die schlechteste Note. Hefen seien nicht nur ein Hinweis auf unzureichende Hygiene bei der Herstellung, sie könnten auch zu einem Sicherheitsrisiko werden, erklärte Primus. Gärten sie, könnten sie einen Überdruck in der Flasche erzeugen und diese unter ungünstigen Umständen zum Platzen bringen.
Gesundheitsgefährdend seien die Hefezellen nicht. Die Packungen müssten nicht aus den Regalen geräumt werden, weil für die Verbraucher keine Gefahr bestehe. Die Hersteller seien aber dazu verpflichtet, künftig für die Einhaltung der Hygiene-Vorschriften in ihren Betrieben zu sorgen. Sieben weitere Produkte wurden mit "mangelhaft" bewertet, weil die nachgewiesenen Aromastoffe nicht ausschließlich aus Äpfeln stammten. Hier sei mit nachgemachten Aromastoffen hantiert worden, hieß es. Während die professionellen Tester diese Produkte als "überaromatisiert", "künstlich" oder "fremdartig" bezeichneten, sei das Konsumentenurteil überwiegend "gut" oder "befriedigend" gewesen. Die Stiftung Warentest sieht den Grund in der Gewöhnung der Verbraucher an die künstlichen Aromen.
Die Verbraucherschützer fordern deshalb, künstlich aromatisierte Getränke anders zu bezeichnen als reine Apfelschorlen, um Irritationen zu vermeiden. Weitere Informationen im Internet unter www.stiftung-warentest.de