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Umwelthilfe fordert nach Urteil Diesel-Fahrverbot in Kiel

25.06.2020, 08:43
Jan Philipp Albrecht (Grüne), Umweltminister von Schleswig-Holstein. Foto: Carsten Rehder/dpa/Archivbild
Jan Philipp Albrecht (Grüne), Umweltminister von Schleswig-Holstein. Foto: Carsten Rehder/dpa/Archivbild dpa

Schleswig - Die Deutsche Umwelthilfe rechnet nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zum Luftreinhalteplan für Kiel noch in diesem Jahr mit Diesel-Fahrverboten. „Erneut hat ein oberstes Landesgericht die Luftreinhaltepolitik diesmal der schleswig-holsteinischen Landesregierung für unzureichend bewertet”, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch am Donnerstag. Von Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) erwarte er, „sich von Placebo-Maßnahmen endgültig zu verabschieden und zum Schutz der Atemwege Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge anzuordnen”.

Die Schleswiger Richter hatten am späten Mittwochabend nach stundenlangen Verhandlungen entschieden, dass der Luftreinhalteplan für Kiel nachgebessert werden muss. Der 5. Senat gab der Klage der Deutschen Umwelthilfe statt. Er verurteilte das Umweltministerium, den Luftreinhalteplan für Kiel unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu ändern.

Kernpunkt ist, dass das Ministerium auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse bisher nicht davon ausgehen darf, dass die von der Stadt geplanten Luftfilteranlagen die erforderliche Reduzierung von Stickstoffdioxid bewirken können. Die Revision wurde zugelassen. Die Landesregierung behält sich diesen Schritt noch vor. „Wir wollen erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten”, sagte ein Ministeriumssprecher der Deutschen Presse-Agentur.

DUH-Bundesgeschäftsführer Resch sprach von einem „guten Tag für die saubere Luft in Kiel”. Die Umwelthilfe geht davon aus, dass „unsinnige Placebo-Luftfilter” nicht mehr aufgestellt werden. „Die Einhaltung von Luftgrenzwerten ist keine Spielwiese für Experimente”, sagte DUH-Anwalt Remo Klinger. Die Umwelthilfe hatte auf schärfere Maßnahmen gegen die Belastung der Atemluft mit Stickstoffdioxid gedrungen. Die Organisation machte in der Verhandlung geltend, dass der gesetzlich vorgeschriebene Jahresmittelwert bei Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft in Kiel seit Jahren deutlich überschritten werde. Die Umwelthilfe fordert unter anderem ein Fahrverbots für ältere Diesel-Kraftfahrzeuge.

Das Ministerium sowie die Stadt Kiel hatten beantragt, die Klage abzulehnen. Kiels Oberbürgermeister Ulf Kämpfer (SPD) wollte sich am Nachmittag (14.30 Uhr) zu der Entscheidung des Gerichts äußern.

Der neue Kieler Luftreinhalteplan ist seit Januar in Kraft. Zu den Hauptmaßnahmen gehören bis zu acht Luftfilteranlagen an dem besonders belasteten 190 Meter langen Straßenabschnitt am Theodor-Heuss-Ring, die von Oktober an im Einsatz sein sollen. Sollte der Jahresmittelwert dennoch über dem Grenzwert bleiben, kommt in einer zweiten Stufe ein Fahrverbot. Es gilt dann für Diesel-Pkw Euro 1 bis 5 auf dem Abschnitt des Theodor-Heuss-Rings zwischen Lübscher Baum und Waldwiesenkreisel in Fahrtrichtung Westen.

Nach Kämpfers Angaben in der Verhandlung ist die Stickoxidbelastung am Theodor-Heuss-Ring im vergangenen halben Jahr im Durchschnitt unter dem Grenzwert geblieben. Demnach ergab sich ein Mittelwert von 37,8 Mikrogramm je Kubikmeter Luft. Er geht davon aus, dass der Grenzwert 2020 eingehalten wird. In der Tabelle der am meisten mit Stickstoffdioxid belasteten deutschen Städte lag Kiel 2018 auf dem vierten Platz - hinter Stuttgart, Darmstadt und München. (dpa/lno)