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Übergangsfrist endet: Neue Rechtschreibung tritt in Kraft

01.08.2007, 07:53

Hamburg/dpa. - Am 1. August 2006 traten bundesweit die geänderten Regelungen der Rechtschreibreform in Kraft. Nun, ein Jahr später, werden sie verbindlich. Die Änderungen hatte der Rat für deutsche Rechtschreibung erarbeitet, sie wurden von den Bundesländern gebilligt.

Sie bedeuten teilweise eine Rückkehr zur alten Rechtschreibung. Bei anderen Wörtern stehen Varianten nebeneinander. Zum Teil entscheidet auch die Bedeutung über die Schreibweise: «kaltstellen» und «kalt stellen» stehen in der konkreten Bedeutung («den Pudding in den Kühlschrank stellen») als Varianten nebeneinander. In der übertragenen Bedeutung («den politischen Gegner kaltstellen») ist nur die Zusammenschreibung erlaubt.