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Straßenausbaubeiträge Straßenausbaubeiträge: Ein tiefer Griff in die Trickkiste

Von Andreas Braun 08.08.2001, 14:12

Bernburg/MZ. - "Ich habe resigniert." Ute Grube und viele Anlieger des Dürerrings und des Bungeweges fühlen sich schlichtweg ausgetrickst. Jahrelang hatten die Anlieger einen Rechtsstreit mit der Stadt Bernburg, ob die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau der Straßen rechtmäßig ist. Ute Grube, ihr Nachbar Rudolf Kamprath und einige andere hielten bis jetzt durch. Doch die Anzahl der anfangs 31 Kläger sank über die Zeit.

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Dessau wissen nun auch die letzten Streiter nicht mehr, ob es sich lohnt, Berufung einzulegen. Am 13. August, so Holger Hüllenhütter, der bisher die Anlieger vertritt, endet die Berufungsfrist. Nach dem Urteil vom Mai 2001 ist die Erhebung der Beiträge durch die Stadt rechtens. Streitpunkt ist, wann die Baumaßnahme als beendet gilt. 1992 waren die baulichen Arbeiten im Dürerring/Bungeweg abgeschlossen. Die letzte Rechnung sei vom 6. November 1995, so Hillenhütter. Das sei seiner Auffassung nach als Zeitpunkt der Beendigung zu sehen.

Nach neuester Fassung des Kommunalabgabengesetzes des Landes können Beiträge nur dann erhoben werden, wenn bei der Beendigung der Maßnahme eine gültige Satzung vorgelegen habe. Da alle Satzungen zum Straßenausbaubeitrag bis 1998 mit Formfehlern behaftet gewesen seien, wurden sie als nichtig erklärt. Die Stadt, so Hüllenhütter, hat erst seit März 1998 eine gültige Satzung. Da Beiträge nicht rückwirkend erhoben werden dürfen, wäre der Fall klar, dachten die Anlieger. Doch die Stadt griff in die Trickkiste und das, so die Auffassung des Gerichtes, ganz legal.

Mit einem Beschluss vom 17. Dezember 1998, über drei Jahre nach der letzten Rechnung der Firmen, wurden Abschnitte gebildet. Der so genannte Abschnittsbildungsbeschluss sagt aus, dass der Kügelgenweg, eine kleine Stichstraße, aus der Maßnahme Dürerring/Bungeweg ausgegliedert wird. Der Weg werde nicht ausgebaut. Damit setzt die Stadt das Ende auf den 17. Dezember 1998. Zu diesem Termin galt eine Satzung, die zur Erhebung der Beiträge berechtigt, obwohl schon Jahre seit Bau und letzter Rechnung vergangen waren. Es wurde keiner die Anlieger befragt, als neu gebaut wurde, Schlichtungsversuche wurden abgelehnt und nun werde man noch übers Ohr gehauen, zeigen sich Kamprath und Ute Grube enttäuscht. Dabei habe man sich einverstanden erklärt, die Hälfte der erhobenen Beiträge zu zahlen.

Doch die Stadt beharrte darauf, dass es sich um eine Anliegerstraße handele und legte 60 Prozent der Kosten um. Eine geforderte Zählung der Fahrzeuge, die die Straße als Durchfahrt benutzen, gab es nicht. Eine andere Einordnung, so Frau Grube, hätte einen geringen Prozentsatz bedeutet, was eine Einigung hätte möglich machen können.