1. MZ.de
  2. >
  3. Varia
  4. >
  5. Spätlandungen: Fluggesellschaft Laudamotion muss zahlen

Spätlandungen: Fluggesellschaft Laudamotion muss zahlen

11.02.2020, 18:42
Ein Airbus A320 der Fluggesellschaft Laudamotion rollt am Flughafen zum Start. Foto: Christoph Schmidt/dpa
Ein Airbus A320 der Fluggesellschaft Laudamotion rollt am Flughafen zum Start. Foto: Christoph Schmidt/dpa dpa

Wiesbaden/Frankfurt - Das Land Hessen hat gegen die Fluggesellschaft Laudamotion ein kräftiges Bußgeld verhängt, weil ihre Maschinen regelmäßig verspätet nach 23.00 Uhr am Frankfurter Flughafen gelandet sind. Die österreichische Tochtergesellschaft des Billigfliegers Ryanair müsse 272 500 Euro zahlen, sagte Hessens Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) am Dienstag in Wiesbaden. Die Zahl der Verspätungen im Sommer 2018 sei nicht akzeptabel gewesen.

In der Zeit zwischen 23 Uhr und 5 Uhr herrscht am größten deutschen Verkehrsflughafen ein Nachtflugverbot. Während es in dieser Zeit keine planmäßigen Starts und Landungen gibt, kann die hessische Luftaufsicht Sondergenehmigungen für verspätete Maschinen erteilen, wenn die Fluggesellschaften keinen Einfluss auf die Verspätung hatten - etwa nach Unwettern. Verspätete Landungen müssen Piloten und Airlines einzeln begründen. Nach 24.00 Uhr darf der Flughafen dann gar nicht mehr angeflogen werden.

Bei den Flügen handelte es sich nach Angaben des Ministers um die tägliche Verbindung von der spanischen Urlaubsinsel Mallorca nach Frankfurt. Insgesamt 68 verspätete Flüge seien im Sommerflugplan 2018 registriert worden. Die Höhe des Bußgeldes habe sich auch am wirtschaftlichen Vorteil der Airline orientiert: Bei einer ausweichenden Landung etwa auf dem Hunsrück-Flughafen Hahn hätten zusätzliche Transportwege am Boden zu Buche geschlagen.

Laudamotion sowie den Fluggesellschaften Condor und Ryanair sei vorgeworfen worden, bei der Flugplanung keine ausreichende Vorsorge gegen typische Verzögerungen getroffen zu haben, erklärte der Minister. Die Zahl der Spätlandungen habe bei Condor und Ryanair in der zweiten Sommerhälfte 2018 aber deutlich abgenommen, als es weniger unvorhersehbare Ursachen für Verspätungen gegeben habe.

Die beiden Fluggesellschaften hätten zudem ihre Flugpläne so angepasst, dass Landungen nach 23 Uhr erheblich reduziert wurden, teilte der Verkehrsminister mit. Daher seien die Verfahren eingestellt worden. Auch insgesamt habe sich die Zahl der Verspätungsflüge in Frankfurt deutlich verringert. Nachdem im Jahr 2018 noch 1054 Vorkommnisse registriert wurden, waren es im vergangenen Jahr noch 602 verspätete Landungen.

Die Stabstelle für Fluglärmschutz der Stadt Frankfurt begrüßte die Entscheidung. „Aber mit Bußgeldern alleine wird man das Problem nicht aus der Welt schaffen, es muss dringend an der Wurzel gepackt werden”, sagte die Fluglärmschutzbeauftragte Ursula Fechter. So liege die Fraport AG mit ihren Flughafenentgelten nach 23 Uhr beispielsweise weit unter den Zuschlägen des Hamburger Flughafens.

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist für die Ordnungswidrigkeitsverfahren zuständig. Laudamotion hat die Möglichkeit, bei der Behörde Einspruch gegen das Bußgeld einzulegen. Mit diesem Schritt rechnen auch die Verantwortlichen im Wiesbadener Verkehrsministerium. (dpa/lhe)