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Schleswig-Holstein: Zweitwohnungen ab 4. Mai wieder nutzbar

24.04.2020, 04:44
Daniel Günther (CDU), Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, spricht im Landtag. Foto: Carsten Rehder/dpa
Daniel Günther (CDU), Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, spricht im Landtag. Foto: Carsten Rehder/dpa dpa

Kiel - Schleswig-Holstein will sich in einem ersten Schritt für den komplett auf Null gefahrenen Tourismus vom 4. Mai an wieder behutsam öffnen. Zweitwohnungen sollen dann auf den Inseln, Halligen und dem Festland von ihren Besitzern selbst genutzt werden dürfen - unter Auflagen und Beschränkungen. Entscheidend sei aber, ob das Infektionsgeschehen diese Lockerung überhaupt zulasse, teilte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Donnerstag nach einer Telefonkonferenz der Landesregierung mit Landräten und Oberbürgermeistern mit.

Mitte nächster Woche soll das Infektionsgeschehen bewertet werden. Die Zahl der in Schleswig-Holstein seit Ausbruch der Corona-Epidemie gemeldeten Infektionen mit dem neuartigen Virus ist nach Angaben vom Donnerstag auf 2530 gestiegen. Vor einer Woche waren es 2294 gewesen. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus stieg in der Woche von 55 auf 84. Im Krankenhaus wurden vor einer Woche noch 137 Covid-19-Patienten behandelt, zuletzt nur noch 107.

Ein Regierungssprecher erläuterte, Zweitwohnungsbesitzer dürften - wenn es zur angestrebten Lockerung kommt - ihren im selben Hausstand lebenden Partner und Kinder mitnehmen, nicht aber Freunde.

Um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus einzudämmen, sind Touristen in Schleswig-Holstein seit Mitte März unerwünscht. Dies gilt auch für Zweitwohnungsbesitzer. Allein in Nordfriesland - unter anderem mit der Insel Sylt und St. Peter Ording - gibt es 14 000 Zweitwohnungen. Insbesondere viele Hamburger Zweitwohnungsbesitzer hatte das Nutzungsverbot verärgert.

Der tourismuspolitische Sprecher der Grünen, Andreas Tietze, erklärte: „Wir begrüßen die Initiative von Ministerpräsident Daniel Günther, die Eigennutzung von Zweitwohnungen wieder zuzulassen.” Wichtig sei, wie das geschehe, denn eine unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus müsse strikt vermieden werden. „Das könnte über eine konsequente Meldepflicht geschehen, damit eventuell auftretende Infektionsketten schnellstmöglich unterbrochen werden können.”

Für Menschen mit einer Hauptwohnung auf einer Insel oder Hallig soll es auch eine Lockerung geben. So sollen deren Ehegatten, Geschiedene, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Geschwister und in gerader Linie Verwandte Inseln und Halligen wieder betreten dürfen. (dpa/lno)