1. MZ.de
  2. >
  3. Varia
  4. >
  5. Prozesse: Prozesse: Steuerfall Yeboah findet seinen Abschluss

Prozesse Prozesse: Steuerfall Yeboah findet seinen Abschluss

20.12.2002, 14:46

Frankfurt/Main/dpa. - Das Landgericht Frankfurt hat die Haftstrafe auf Bewährung wegen Steuerhinterziehung für den ehemaligen Schatzmeister von Eintracht Frankfurt, Wolfgang Knispel, von 15 bis 12 Monate reduziert. Bestätigt wurde dagegen im Steuerfall des früheren Eintracht-Spielers Anthony Yeboah die Bewährungs-Haftstrafe von sieben Monaten für den ehemaligen Eintracht-Vizepräsidenten Bernd Hölzenbein wegen des selben Delikts.

Wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilte das Gericht am Freitag ferner den mitangeklagten ehemaligen Yeboah-Berater Johannes van Berk. Unter Einbeziehung einer inzwischen erfolgten Verurteilung in anderer Sache erhielt van Berk eine Gesamtstrafe von 16 Monaten Haft auf Bewährung. Van Berk hatte im Yeboah-Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt vor zwei Jahren eine Haftstrafe von einem Jahr allein wegen des Steuerdelikts erhalten. Knispel war damals zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Geringfügige Änderungen nahm das Gericht auch an den Bewährungsauflagen vor. Knispel muss insgesamt 20 000 Euro teils an die Staatskasse, teils an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Hölzenbein und van Berk verpflichtete das Gericht zur Ableistung gemeinnütziger unentgeltlicher Arbeit und setzte die Arbeitszeit für Hölzenbein auf 75 Stunden, für van Berk auf 200 Stunden fest.

Mit dem Urteil wurde ein prozessuales Nachspiel zum Yeboah-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt beendet, das durch eine Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) erforderlich geworden war. Der BGH hatte das damalige Urteil des Landgerichts im Schuldspruch wegen Steuerhinterziehung in der Größenordnung von zwei Millionen Mark zwar bestätigt, aber eine Korrektur des Strafmaßes gefordert. Grund: Die Tatbestände der Hinterziehung der einzelnen Steuerarten Einkommenssteuer, Lohnsteuer und Umsatzsteuer seien nicht richtig abgewogen worden.

Jedoch war das Landgericht auch bei dem neuen Urteil an die Tatsachen-Feststellung gebunden, dass Knispel, Hölzenbein und van Berk gemeinsam im Jahr 1993 eine Zahlung an Yeboah von zwei Millionen Mark Netto vor dem Finanzamt verschleiert hatten. Der Finanzkasse entstand im Endeffekt allerdings kein Schaden, weil sowohl die Eintracht als auch Yeboah die hinterzogenen Steuern inzwischen nachgezahlt haben.

Der 56-jährige Hölzenbein sagte in seinem Schlusswort vor dem Urteil: «Ich habe keine Steuern hinterzogen.» Der 63-jährige Knispel erklärte ebenfalls seine Unschuld und verwies darauf, dass er inzwischen beim Landgericht Darmstadt eine Neuaufnahme des gesamten Verfahrens beantragt habe. Falls das Gericht dem Wiederaufnahme- Antrag folge, rechne er fest mit einem Freispruch. Der 57-jährige van Berk verzichtete auf eine Stellungnahme.