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Nichtraucherschutz Nichtraucherschutz: Überblick über die Einführung des Rauchverbotes in Deutschland

15.07.2010, 16:40

Halle/MZ. - In Bayern wird bald Deutschlands strengstes Rauchverbot gelten. Beim Volksentscheid stimmten fast zwei Drittel der Wähler dafür, das Rauchen in Kneipen, Gaststätten und Bierzelten zu verbieten - ohne Ausnahmen. Das Gesetz tritt am 1. August in Kraft.

Doch wie kam es eigentlich zur Einführung des Rauchverbotes? Hier gibt es einen kleinen Überblick:

Im Jahr 1998 wollten mehrere Fraktionen ein Nichtraucherschutzgesetz in den Bundestag einbringen, der damalige Gesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) torpedierte den Plan.

Im September 2006 gibt es einen fraktionsübergreifenden Gruppen-Antrag, federführend erarbeitet vom SPD-Bundestagsabgeordneten Lothar Binding. Mit ihm soll ein weitreichendes Rauchverbot etabliert werden. Bundeskanzlerin Merkel zeigt sich dem Vorhaben anfangs sehr offen gegenüber.

Doch wegen "verfassungsrechtlicher Bedenken" begräbt die Bundesregierung im Dezember 2006 den Plan für ein bundeseinheitliches Rauchverbot in der Gastronomie. Aufgrund der Föderalismus-Reform sei der Bund nicht mehr zuständig.

Daraufhin kündigen die Ministerpräsidenten an, selbst für den Schutz von Nichtrauchern sorgen zu wollen. Der Plan, dass alle Bundesländer einen einheitlichen Nichtraucherschutz etablieren, scheitert. Einige Politiker hatten davor noch gewarnt, dass es nicht sein darf, dass man in Deutschland eine "Raucher-Landkarte" benötige.

Doch genau das tritt ein: Zwischen August 2007 und Juli 2008 erlassen alle Bundesländer und Stadtstaaten ihr eigenes Nichtraucherschutz-Gesetz, teils mit erheblich voneinander abweichenden Regeln. Der föderale Flickenteppich ist damit perfekt.

In Sachsen-Anhalt gilt derzeit noch folgende Regelung: Gaststätten können einen Raucherraum einrichten, Jugendliche dürfen diesen nicht betreten. In Einraumkneipen darf gequalmt werden, in Nebenräumen von Diskotheken nur, wenn Minderjährige generell keinen Zutritt haben. QUELLE: SPON