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Nach Nikab-Urteil: Hamburg will Schulgesetz schnell ändern

03.02.2020, 19:35
Eine Frau trägt einen Nikab. Foto: Boris Roessler/dpa/Archivbild/Illustration/dpa
Eine Frau trägt einen Nikab. Foto: Boris Roessler/dpa/Archivbild/Illustration/dpa dpa/Archivbild/Illustration

Hamburg/Kiel - Hamburgs Schulsenator Ties Rabe (SPD) will in der Debatte um ein Nikab-Verbot an Schulen so schnell wie möglich das Hamburger Schulgesetz ändern. „In der Schule gehört es sich, dass die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler ein offenes freies Gesicht haben, nur so kann Schule und Unterricht funktionieren”, sagte Rabe am Montag in Hamburg. „Und deswegen werden wir jetzt zügig das Schulgesetz ändern, damit das auch in Zukunft gewährleistet ist.”

Zuvor hatte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht die Aufhebung des Vollverschleierungsverbots gegen eine Hamburger Schülerin bestätigt. Eine Beschwerde der Stadt gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts wurde am Montag zurückgewiesen, wie das Gericht mitteilte. Für eine Anordnung der Schulbehörde an die Mutter der 16-Jährigen, dafür Sorge zu tragen, dass die Tochter im Unterricht ihr Gesicht zeige, fehle die gesetzliche Grundlage.

Auch die Grünen unterstützen den Vorstoß der SPD. „Burka und Nikab sind für mich Unterdrückungssymbole”, sagte die Zweite Bürgermeisterin, Katharina Fegebank. Für einen erfolgreichen Schulunterricht brauche es eine gute Kommunikation auf Augenhöhe zwischen Schülern und Lehrern. „Dafür ist es wichtig, das Gesicht des anderen zu sehen. Bei einer Vollverschleierung ist das nicht möglich, deshalb lehnen wir sie ab.”

Zuvor hatten bereits CDU, FDP und AfD ein Verbot von Nikabs und Burkas im Unterricht gefordert. „Unsere offene Gesellschaft verträgt keine Vollverschleierung in Schulen. Das widerspricht unserer Form der Kommunikation und ist für ein tolerantes Miteinander und gemeinsames Lernen kontraproduktiv”, sagte Birgit Stöver, schulpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion.

CDU-Spitzenkandidat Marcus Weinberg betonte: „Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hatte schon 2017 den rot-grünen Senat aufgefordert, die Vollverschleierung in öffentlichen Bereichen wie Schulen, Hochschulen und Kitas per Gesetz zu verbieten. Sowohl Rot-Grün als auch Die Linke und die FDP haben unsere Forderung abgelehnt.” Lediglich die Linken kritisierten, ob eine Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes überhaupt rechtens sein könne.

Die Jugendliche besucht laut Medienberichten seit August 2019 eine Berufsschule in Hammerbrook. Seit etwa einem Jahr legt die strenggläubige Muslima, Tochter eines Ägypters und einer zum Islam konvertierten Deutschen, den Nikab nur zu Hause oder bei Freundinnen ab. Weil für die Schulleitung eine Teilnahme am Unterricht aber nur mit unverhülltem Gesicht infrage kam, musste sie getrennt von ihren Mitschülern in einem Nebenraum sitzen.

Nach gegenwärtiger Rechtslage könne von der Schülerin nicht verlangt werden, während des Schulbesuchs auf eine Gesichtsverhüllung zu verzichten, urteilte das Oberverwaltungsgericht. „Die Schülerin kann für sich die vorbehaltlos geschützte Glaubensfreiheit in Anspruch nehmen”, heißt es. Für Eingriffe in dieses Grundrecht bedürfe es einer gesetzlichen Grundlage. „Eine solche sieht das hamburgische Schulgesetz gegenwärtig nicht vor.”

Der Deutsche Lehrerverband forderte unterdessen ein Verbot von Gesichtsschleiern nicht nur in Schulen. „Ich plädiere für ein bundesweites Nikabverbot in allen Bildungseinrichtungen. Das passt nicht zu dem offenen Umgang, den wir im Unterricht pflegen wollen”, sagte Verbandspräsident Heinz-Peter Meidinger der Deutschen Presse-Agentur. „Der Nikab ist ein ganz starkes Zeichen der Abgrenzung und gegen Integration. Wir wollen ein Klima der Toleranz und des offenen wertschätzenden Miteinanders und dazu gehört es, Gesicht zu zeigen”, sagte Lehrerpräsident Meidinger.

Auch in Schleswig-Holstein gibt es Diskussionen über eine Änderung des Schulgesetzes. Die Jamaika-Koalition verständigte sich auf ein gesetzliches Vollverschleierungsverbot an Schulen und klare Regeln für die Hochschulen. „Wir lehnen die Vollverschleierung ab”, erklärten der CDU-Landesvorsitzende Daniel Günther, die Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Anna Tranziska, und der FDP-Landesvorsitzende, Heiner Garg, in einer Mitteilung am Montagabend. Für das Verbot an Schulen werde das Bildungsministerium eine entsprechende Änderung im Schulgesetz vorlegen.

Im Hochschulbereich sei man sich einig, dass es unabdingbar sei, dass gesetzliche Regelungen „zur Identitätsfeststellung für Prüfungen und Einschreibungen getroffen werden”. Die Identifikation von Studentinnen mit Vollverschleierung bei der Einschreibung oder in Prüfungen müsse gewährleistet sein. Sicherheitsbegründete Kleidervorschriften, etwa in Laboren, gelten auch weiterhin.

Darüber hinaus wolle man die Gespräche fortführen. Dabei gelte die Prämisse, dass „wir die Vollverschleierung ablehnen, zugleich aber allen Frauen den Zugang zu Bildung ermöglichen wollen”, hieß es.

Zuvor hatte sich die Grünen-Fraktion gegen ein Vollverschleierungsverbot ausgesprochen. Die Koalitionspartner CDU und FDP dagegen wollten ein solches Verbot im Hochschulgesetz verankern. Hintergrund ist der Fall einer muslimischen Studentin der Kieler Universität. Die Hochschule hatte ihr eine Vollverschleierung in Lehrveranstaltungen verboten. Sie kam trotzdem immer wieder auch verschleiert zu Veranstaltungen. Die Uni bat das Land deshalb, eine Regelung zu schaffen, die ein Verbot möglich machen würde. (dpa/lno)