Kinderbetreuung Kinderbetreuung: Noch ein Drittel besucht den Hort
Zeitz/MZ. - Anfang August läuft das alte Hortgesetz aus. An der Schule mit festen Öffnungszeiten werden die Erst- bis Viertklässler nun nach dem Kinderbetreuungsgesetz betreut. MZ-Redakteurin Uta Förster sprach mit Ilona Schneider, Amtsleiterin im Schulverwaltungs- und Kulturamt der Stadt Zeitz, über die aktuellen Veränderungen.
Wie viele Kinder wollen im neuen Schuljahr die Horte an den städtischen Grundschulen besuchen?
An den sechs Grundschulen lernen mit Beginn des Schuljahres 2001/02 insgesamt 687 Schüler. Ungefähr 200 wurden für den Hort angemeldet. Davon wollen 65 den Frühhort in Anspruch nehmen.
Lagen in den Vorjahren mehr Anmeldungen vor?
Früher besuchte die Hälfte der Grundschüler einen Hort. Wir gehen jedoch davon aus, dass es noch ein paar Nachzügler geben wird. Ein Teil der Eltern wird erst mal ausprobieren, wie die Kinder nach den obligatorischen 5,5 Stunden, die die Schule mit festen Öffnungszeiten vorsieht, alleine zu Hause zu recht kommen.
Wo findet an den sechs Grundschulen der Stadt die Hortbetreuung statt?
An der Grundschule I bleibt der Hort, wo er bisher war. Die Hortgruppen werden in der Kindertagesstätte "Pittiplatsch" integriert. Die Grundschüler der V. werden im Haus "Kunterbunt" betreut. Die Erst- bis Viertklässler aus der Bildungseinrichtung am Schwanenteich und aus Rasberg gehen - wie gehabt - in die Kindereinrichtung Gertrudstraße. Die Hortkinder der Grundschule VIII nutzen nach wie vor die Räumlichkeiten in Aue-Aylsdorf (ehemalige Schule). Die Grundschule III hält ihren Hort in der Freiligrathstraße vor.
Wie viele Erzieher wurden mit der neuen Regelung durch die Stadt eingestellt?
Nach erfolgter Ausschreibung wurden für die Schulen mit festen Öffnungszeiten acht VBE (Vollbeschäftigteneinheiten) eingestellt. Auf einen stattlich anerkannten Erzieher kommen 25 Kinder. Wir haben für die Erzieher Jahresarbeitszeitkonten eingerichtet, um auch die Zeiten für die Ferien mit abzudecken. Damit es im Frühhort, wo nur eine Kraft zum Einsatz kommt, im Krankheitsfall keinen Ausfall gibt, wird ein Bereitschaftsdienst organisiert.
Kommen für die Hortbetreuung nach Kinderbetreuungsgesetz mehr Kosten auf die Eltern zu?
Das ist unterschiedlich. Die monatlichen Gebühren für ein Kind betrugen nach dem Hortgesetz 87 Mark. Mit Inkrafttreten des Kindertagesstättenbetreuungsesetzes müssen die Eltern für den Früh- und Nachmittagshort (Ganztagsplatz bis zu sechs Stunden Betreuung) für das erste Kind 120 Mark berappen. Der Nachmittagshort (Teilbetreuungsplatz bis zu vier Stunden) kostet 75 Mark, der Frühhort (Halbtagsplatz bis zu zwei Stunden Betreuung) 30 Mark. Wird ein schulpflichtiges Kind in den Ferien über sechs Stunden im Hort betreut, müssen die Eltern einen Beitrag von 150 Mark bezahlen.