Kieler CDU-Fraktionschef: Bundeswehr-Einsatz bei Terror

Kiel - Eine Grundgesetzänderung muss nach Ansicht des Kieler CDU-Fraktionschefs Daniel Günther Einsätze der Bundeswehr bei Terrorsituationen in Deutschland ermöglichen und rechtlich absichern. „Für schwere Terrorlagen ist unsere Polizei allein nicht ausreichend ausgebildet und ausgerüstet”, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
Bundes- und Landespolizei hätten am letzten Wochenende hervorragend auf die Amoklagen reagiert. Bei Terror müsse aber bei Bedarf schnell auch auf die Bundeswehr mit ihren besonderen Fähigkeiten zugegriffen werden können. „Terrorgruppen verfügen heute über militärische Ausbildung und eine entsprechende Ausrüstung”, sagte Günther. „Niemand kann deshalb sicher sein, ob die Polizei mit solchen Fällen im schlimmsten Fall alleine fertig wird.” Wenn schon der Bereitschaftsbefehl für die Feldjäger vom Wochenende für Diskussionen sorge, dann reiche die heutige Regelung nicht aus. „Wir brauchen einen klaren rechtlichen Rahmen im Grundgesetz.”
Für den Fall eines Terrorangriffs oder -anschlags müssten speziell ausgebildete Soldaten über eine bloße Amtshilfe hinaus tätig werden können, um für Sicherheit zu sorgen. Dies sehe die Verfassung bisher nicht vor. „Soldaten dürfen jedoch keine Befehle befolgen, die offensichtlich rechtswidrig sind”, sagte Günther. Wenn die Politik sich um diese Entscheidung herumdrücke, fehle den Soldaten im Einsatzfall die Rechtssicherheit. „Das darf nicht sein, eine Entscheidung dieser Tragweite muss der Gesetzgeber treffen.” (dpa/lno)