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Keine Reisepreisminderung: Beschwerde über «kaltes» Essen

10.08.2007, 07:32

Duisburg/Wiesbaden/dpa. - Wann Essen im Hotel als «kalt» einzuschätzen ist, ist objektiv schwer zu sagen. Nur wenn die Mahlzeit gar nicht erwärmt wurde oder die Speisen eindeutig noch roh sind, ist das eindeutig als ein Reisemangel zu werten.

Wird das Essen lediglich als «lauwarm» empfunden oder ist es etwas abgekühlt, können dagegen keine Ansprüche beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden. So entschied das Amtsgericht Duisburg (Az.: 49 C 5703/06), wie die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht herausgegebene Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet.

Menschen empfinden die Temperatur des Essens sehr unterschiedlich, argumentierte das Gericht. Die als «richtig» empfundene Temperatur hänge stark von eigenen Erfahrungen und Gewohnheiten ab. Hinzu komme, dass in südlichen Ländern warme Speisen nicht mit der in Mittel- und Nordeuropa üblichen Temperatur serviert werden. Die im betreffenden Fall vom Kläger geäußerte pauschale Kritik, das Essen sei «kalt» gewesen, reiche deshalb nicht aus, um mehr als einen subjektiven Eindruck wiederzugeben.