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Joanne K. Rowling siegt vor Gericht

08.05.2008, 10:21

London/dpa. - Joanne K. Rowling, die Autorin der «Harry Potter»-Romane, hat vor Gericht strenge Auflagen für die Veröffentlichung von Bildern der Kinder von Prominenten durchgesetzt.

Danach verstoßen künftig auch britische Medien gegen die Menschenrechte der jeweiligen Minderjährigen, wenn sie Fotos von ihnen ohne ausdrückliche Einwilligung der Eltern veröffentlichen. Kinder berühmter Mütter und Väter hätten das selbe Recht auf Schutz ihrer Persönlichkeit und ihrer Privatsphäre wie die Nachkommen von Durchschnittsbürgern, urteilte der Berufungsgerichtshof in London nach Angaben der «Financial Times» vom Donnerstag.

Rowling hatte bereits 2005 dagegen geklagt, dass die Boulevardzeitung «Sunday Express» Bilder ihres damals zweijährigen Sohnes David veröffentlichte, die während eines Spaziergangs der Familie in Edinburgh heimlich mit einem Teleobjektiv aufgenommen worden waren. Das Gericht schloss sich am Mittwoch ihrer Auffassung an, dass dabei die Menschenrechte des Kindes missachtet wurden. Die Autorin, deren Vermögen laut «Financial Times» auf 560 Millionen Pfund (711 Millionen Euro) geschätzt wird, hat mehrfach erklärt, sie werde nicht zulassen, dass ihre drei Kinder ins Rampenlicht der Medien gestellt würden.

Mit dem Urteil des Berufungsgerichtes in London wird die diesbezügliche Rechtsprechung in Großbritannien weitgehend an jene des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte angepasst. Er hatte 2004 die Veröffentlichung heimlich aufgenommener Fotos aus dem Privatleben von Prinzessin Caroline von Monaco in deutschen Illustrierten als unzulässige Verletzung der Privatsphäre bezeichnet hatte.