1. MZ.de
  2. >
  3. Varia
  4. >
  5. Gesichtserkennungssoftware von Datenschützer beanstandet

Gesichtserkennungssoftware von Datenschützer beanstandet

31.08.2018, 09:18
Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar. Foto: Markus Scholz/Archiv
Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar. Foto: Markus Scholz/Archiv dpa

Hamburg - Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat die Einführung der automatischen Gesichtserkennung bei der Polizei beanstandet. Für die Erstellung und Speicherung biometrischer Gesichtsabdrücke Tausender verdachtslos erfasster Bürger fehle die Rechtsgrundlage, teilte er am Freitag in Hamburg mit. Hintergrund sind die Ermittlungen zu den Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel im vergangenen Jahr. Dazu hatte die Polizei eine Software angeschafft, mit der sie umfangreiches Video- und Bildmaterial - beispielsweise aus Überwachungskameras auf S-Bahnhöfen und Medienberichten - automatisch auswertet.

„Wenn bereits die Häufung von Straftaten ausreicht, um den Ermittlungsbehörden nicht nur den Zugriff auf zahllose Bilddateien, sondern auch die zeitlich und örtliche nahezu unbegrenzte Auswertung biometrischer Identitäten von Tausenden Unbeteiligter zu ermöglichen, vermittelt die Herrschaft über Bilder eine neue Intensität staatlicher Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse, die hoch missbrauchsgefährdet sind”, warnte Caspar. Im Rechtsstaat sei es Sache des Gesetzgebers, für derartige Eingriffe klare Vorgaben zu formulieren. „Es darf nicht allein der Einschätzung von Strafverfolgungsbehörden auf der Basis allgemeiner Grundsätze überlassen bleiben, biometrische Massendatenerhebungen zur Ermittlung von Straftätern durchzuführen.” (dpa/lno)