Gericht: Flüchtlings-Demo in Hamburg kann stattfinden

Hamburg - Eine Protestaktion der Flüchtlingshilfeorganisation Seebrücke kann am Samstag wie geplant auf dem Hamburger Rathausmarkt stattfinden. Nach einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichts (Aktenzeichen 17 E 2120/20) muss die Stadt Hamburg der Seebrücke eine Ausnahmegenehmigung für die Demonstration erteilen.
Unter dem Motto „Leave No One Behind” wollen in Hamburg bis zu 900 Menschen am Samstag für die Räumung der Flüchtlingslager an den Außengrenzen der Europäischen Union demonstrieren. Eine weitere Kundgebung ist auch in Kiel geplant. Nach Angaben der Seebrücke finden gleichartige Aktionen in mehr als 50 Städten in acht Ländern statt.
Die Stadt Hamburg hatte die Kundgebung zunächst wegen der gegenwärtigen Corona-Pandemie verboten. Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts müssen Auflagen erfüllt werden: So muss die Versammlung aufgelöst werden, wenn die Einhaltung der Teilnehmerhöchstzahl und die Abstände zwischen den Demonstranten nicht eingehalten werden können. Alle Teilnehmer müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Zudem ist der Einsatz von 65 Ordnern vorgeschrieben. (dpa/lno)