Frau erhält nach Hochzeit am Krankenbett keine Witwenrente
Darmstadt - Stirbt ein Mann nach nur acht Monaten Ehe, hat seine Frau nicht automatisch Anspruch auf Witwenrente. Dies gelte insbesondere, wenn am Hochzeitstag bereits eine tödliche Krankheit bekannt gewesen sei, urteilte das Landessozialgericht in Darmstadt. Eine Ehe müsse mindestens ein Jahr dauern oder es müssten besondere Umstände vorliegen, damit eine sogenannte Versorgungsehe ausgeschlossen werden könne - etwa ein plötzlicher Unfalltod, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. (Aktenzeichen L 5 R 51/17).
Im konkreten Fall ging es um ein Paar aus Kassel, das sich nach 20 Jahren Ehe zunächst scheiden ließ, später aber wieder zusammen zog. Zehn Tage, nachdem bei dem krebskranken Mann Metastasen in Leber und Lymphknoten festgestellt wurden, heirateten die Beiden im Krankenhaus erneut. Die Frau hatte argumentiert, zu diesem Zeitpunkt habe sie nicht gewusst, wie schlecht es um ihren Mann stehe. Auch sei bereits bei der Verlobung im Oktober 2010 der 31. Oktober 2012 als Hochzeitstermin ausgemacht worden, denn es handele sich um den 33. Kennenlerntag des Paares.
Doch das Landessozialgericht gab der Rentenversicherung Recht. Zumindest der Ehemann habe von der Schwere seiner Erkrankung gewusst und auf eine Eheschließung im Krankenhaus gedrängt. Dies spreche dafür, dass er vorrangig die Versorgung seiner pflegebedürftigen Frau angestrebt habe, befanden die Richter. Die Revision wurde nicht zugelassen. (dpa/lhe)