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Entwurf für Polizeigesetz: Fußfessel für gewalttätige Männer

27.06.2019, 14:27
Ein Bewährungshelfer demonstriert ein Modell einer elektronischen Fußfessel. Foto: Fredrik von Erichsen/Archivbild
Ein Bewährungshelfer demonstriert ein Modell einer elektronischen Fußfessel. Foto: Fredrik von Erichsen/Archivbild dpa

Hamburg - Der rot-grüne Senat in Hamburg plant eine Reform des Polizeirechts, das unter anderem Fußfesseln für Täter in Fällen von Beziehungsgewalt vorsieht. „Heute müssen wir häufig das potenzielle Opfer verstecken und dessen Freiheit einschränken, und wir würden gerne die Freiheit desjenigen, der gefährlich ist, einschränken”, sagte Innensenator Andy Grote (SPD) am Donnerstag dem Sender NDR 90,3. „Aufgrund der hohen Eingriffsintensität darf die Maßnahme nur von einem Richter angeordnet werden”, heißt es in dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Das Hamburgische Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) und - in geringerem Maße - auch das Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) müssen reformiert werden, um sie an europäische Datenschutzvorgaben und an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten Bundeskriminalamtsgesetz anzupassen. Anders als etwa Bayern verzichtet Hamburg aber vorerst darauf, der Polizei Online-Durchsuchungen zu erlauben.

„Sollte bei der Analyse künftiger Fälle festgestellt werden, dass dennoch der Bedarf an einer Regelung im PolDVG besteht, muss das Gesetz entsprechend ergänzt werden”, steht in dem Entwurf. Es gebe bundesweit nur sehr wenige Fälle dieser Art im strafrechtlichen Bereich, darum halte die Innenbehörde einen solchen Eingriff in die Privatsphäre derzeit nicht für notwendig, hieß es.

Der Gesetzentwurf wurde von den Senatsbehörden abgestimmt. Offiziell will ihn der Senat im Juli beschließen. Die Bürgerschaft soll nach der Sommerpause darüber beraten. Es sei geplant, dass das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten könne, sagte ein Sprecher. In Bayern und Nordrhein-Westfalen war die Verschärfung des Polizeirechts im vergangenen Jahr auf erhebliche Proteste gestoßen. Neben dem NDR hat auch die „Welt” bereits über das Thema berichtet.

Während die Innenexperten von SPD und Grünen von einer „zeitgemäßen und maßvollen Anpassung der polizeilichen Befugnisse” oder einer „vernünftigen Fortentwicklung” sprachen, kritisierte ihr CDU-Kollege das Verfahren als intransparent. Die vom Senator persönlich zugesagte Beteiligung aller Fraktionen sei „ad absurdum geführt worden”, sagte Dennis Gladiator. „Dabei wären Transparenz und Beteiligung aller Fraktionen bei einem so wichtigen Vorhaben besonders wichtig.”

Auch dass weder Online-Durchsuchungen noch eine Ausweitung des Präventivgewahrsams in dem Entwurf vorgesehen seien, mache deutlich, dass der Senator sich „gegenüber den Grünen nicht durchsetzen konnte und nur ein halbgares Gesetz vorlegen kann”.

Die FDP begrüßte, dass der Senat die Polizeirechtsnovelle vorantreibt. „Diese ist seit langer Zeit überfällig, insbesondere in Bezug auf den Datenschutz und die dort angestrebten Verbesserungen”, sagte ihr innenpolitischer Sprecher Carl Jarchow. Genaue Beurteilungen ließen sich aber erst nach den Expertenanhörungen vornehmen. (dpa/lno)