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Ausländische Pfleger: Warentest prüft Vermittlung

23.04.2009, 08:24

Berlin/dpa. - Die Vermittlung von ausländischen Pflegern in deutsche Familien erfolgt meist zufriedenstellend. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest in Berlin, die 17 Agenturen unter die Lupe genommen hat.

Im Detail gebe es aber Nachholbedarf: So müssten die Kunden zu Beginn der Vermittlung meist einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen. Wichtige Aspekte, etwa über einen nächtlichen Betreuungsbedarf des Pflegebedürftigen, fehlten dabei oft, berichtet die Organisation in ihrer Zeitschrift «test». Viele Vermittler machten nur einen Personalvorschlag. Der Kunde sollte laut Stiftung Warentest aber die Wahl zwischen mehreren Personen haben. Die vorgeschlagenen Helferinnen verfügten oft über Pflegeerfahrung, aber selten über entsprechende Qualifikationen. Die Prüfer kritisieren auch, dass manche Anbieter eine Vertragsunterschrift verlangen, bevor sie die Personalvorschläge erhalten.

Bei allen Vermittlern habe es zudem rechtlich bedenkliche Aussagen gegeben. Zum Teil hätten wichtige Informationen in den Papieren gefehlt: So wurden Kunden nicht darüber informiert, dass auch ein 24-Stunden-Betreuer Anspruch auf freie Zeiten hat, schreibt «test». Der Kunde darf den Vertrag über die Pflegeleistungen nur mit der ausländischen Firma oder der ausländischen selbstständigen Person abschließen - nicht aber mit dem Vermittler.

Sonst könne es sich bei angestellten Pflegekräften um eine Arbeitnehmerüberlassung, bei selbstständigen um eine Scheinselbstständigkeit handeln, erläutert die Stiftung Warentest. Beides sei unzulässig. Der vermittelte Betreuer müsse im Heimatland sozialversichert sein und das mit dem Formular 101 nachweisen können.

Kommt ein Selbstständiger, darf er nicht im Haushalt des Pflegebedürftigen wohnen, keine freie Kost und Logis bekommen und mehrere Auftraggeber haben, so die Prüfer. Ein Angestellter wiederum unterliege dem Weisungsrecht des Arbeitgebers im Heimatland, nicht aber dem des Kunden.

Weitere Informationen: www.test.de