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Aus dem Gerichtssaal Aus dem Gerichtssaal: Blaues Auge auf der Abschiedsfeier

Von Frank Schedwill 11.07.2001, 16:42

Sangerhausen/MZ. - Ein 37-jähriger Sangerhäuser ist jetzt im Amtsgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten zur Bewährung verurteilt worden. Dazu muss er 500 Mark Schmerzensgeld zahlen. Der Mann hatte am 7. Januar während der Abschiedsfeier seiner Gaststätte in Sangerhausen, die schließen musste, einer 20-jährigen Bekannten mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Die Frau erlitt eine Platzwunde über dem linken Auge, ein so genanntes Brillenhämatom sowie Absplitterungen an zwei Zähnen. Vorausgegangen war ein verbaler Streit: Der Angeklagte behauptete, er habe der jungen Frau bereits Wochen zuvor mitgeteilt, dass er sie nicht mehr sehen wolle. Trotzdem sei sie auch zu der Feier erschienen. Daraufhin habe er ihr mehrfach Lokalverbot erteilt. Die Frau sei jedes Mal vor die Tür gegangen, aber immer wieder in das Lokal zurückgekommen.

Irgendwann sei er dann so wütend gewesen, dass er ihr nach einem Wortgefecht vor der Tür der Kneipe den Schlag aufs Auge verpasst habe. Sie sagte gegenüber der Polizei aus, dass sie eigentlich nur zur Toilette gehen wollte. Im Prozess entschuldigte sich der Wirt für seine Tat. Er wisse heute selbst nicht mehr, wie es dazu kommen konnte. Schließlich kenne man sich seit Jahren. Er hätte, wenn er die Frau nicht dabei haben wollte, ja nur die Polizei rufen oder die Tür abschließen brauchen, räumte er ein. Richter Sven-Olaf Zärtner äußerte in seiner Urteilsbegründung die Hoffnung, dass Täter und Opfer nach der Verhandlung ihre Differenzen "ad acta" legen, sie entweder künftig vernünftig miteinander umgehen bzw. sich aus dem Weg gehen mögen. PS: Der eigentliche Auslöser des Streits zwischen dem Angeklagten und der jungen Frau kam in der Verhandlung im Amtsgericht nicht zur Sprache. Für die Klärung der Körperverletzung war er ohnehin nicht von Belang.