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Arbeitslosengeld für Schwangere mit Beschäftigungsverbot

21.08.2007, 10:10

Darmstadt/dpa. - Die Bundesagentur für Arbeit hat zu Unrecht einer schwangeren Frau aus dem hessischen Bad Nauheim das Arbeitslosengeld gestrichen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten durfte.

Ein Arzt hatte die Schwangerschaft der Frau wegen drei vorhergegangener Fehlgeburten als risikobehaftet eingeschätzt und ein Beschäftigungsverbot zum Schutz des ungeborenen Kindes verhängt. Das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt kippte die Entscheidung der Arbeitsagentur, wonach die 32-Jährige damit dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung gestanden habe und folglich auch kein Arbeitslosengeld erhalten konnte (Az.: L 9 AL 35/04).

Die Agentur stelle für Arbeitslose eine Art Ersatzarbeitgeber dar und müsse daher wie jeder andere Arbeitgeber auch die Kosten für ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz tragen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Die Arbeitsagentur hatte die Frau auf Krankengeld beziehungsweise Sozialhilfe verwiesen und muss nun das Arbeitslosengeld nachzahlen. Die Revision wurde nicht zugelassen.