Änderungs-Anträge Änderungs-Anträge: Spielberechtigung nur bis 15. August
Der DFB-Bundestag in Magdeburg soll 58 Änderungs-Anträge beschließen. Ein wichtiger Punkt unter regionalem Aspekt ist die Neuregelung zu den Vertragsamateuren. Ihnen soll ab der kommenden Saison nur noch bis zum 15. August die Spielgenehmigung erteilt werden und nicht mehr bis zum 15. Januar des Folgejahres.
Als zweischneidiges Schwert betrachtetJan Losert, der sportliche Leiter desDresdner SC, diesen Plan. "Die Regelung würde uns nicht umwerfen.Aber wenn wir als nicht so reicher Klub imHerbst drei oder vier Langzeitverletzte haben,kann nicht nachgebessert werden. Vereine miteinem Vermarkter wie Kinowelt im Rücken könnensich auch schon im Sommer die besseren Kickerleisten."
Die Regionalliga Nord soll sich perspektivisch aus den Verbänden Nord, Nordost und West, die Regionalliga Süd aus den Verbänden Süd und Südwest mit je 18 Vereinen zusammensetzen, wobei nach wie vor Übergangsregelungen (siehe Jena und Erfurt) gelten. Um 50 Prozent erhöht werden soll der Entschädigungsbetrag für einen wechselnden Amateurspieler zwischen dem 17. und 21. Lebensjahr, der die letzten drei Jahre für den abgebenden Verein gespielt hat.
Eine gravierende Änderung soll in der Rechts- und Verfahrensordnung beschlossen werden. Einzelrichter sollen künftig Entscheidungen im DFB-Sportgericht treffen können, um die Verfahren zu beschleunigen. Überarbeitet wird auch die Trainerordnung im Hinblick auf moderne Trainingslehre und Talentförderung. Und nicht zuletzt will der DFB Insolvenz-Vereine zu Zwangsabsteigern erklären.