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Spielerwechsel Spielerwechsel: FSA regelt Umgang mit den Wartefristen

01.07.2020, 07:27

Auch für den Beginn der Saison 2020/21 bleiben die Punkte h) und i) des Paragrafen 7 der Spielordnung des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt (FSA) bestehen. Die hat der Vorstand des FSA auf seiner jüngsten Sitzung in Neugattersleben beschlossen. Das heißt, unter „Wartefristen beim Vereinswechsel von Amateuren“ bleibt folger Passus auch in Corona-Zeiten gültig: Bei einem Vereinswechsel ohne Zustimmung eines Vereins muss weiterhin die noch ausstehende Wartezeit innerhalb der Sechs-Monate-Frist, die vor dem 12. März 2020 begonnen hat, berechnet werden. Das bedeutet: „Sollte das letzte Spiel am 27. November 2019 stattgefunden haben und die Abmeldung vor dem 30. Juni 2020 erfolgt sein, kann die Spielerin/der Spieler bei Nichtzustimmung des Vereins zu diesem Wechsel erst ab dem 27. September 2020 wieder spielberechtigt sein“, heißt es auf der Homepage des FSA.