Skiunfall Skiunfall: Schumacher flog über zehn Meter

Köln - Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von Albertville haben ergeben, dass beim Skiunfall von Michael Schumacher Fremdverschulden keine Rolle gespielt hat. Dem Bericht zufolge stürzte der Rekordmeister ohne Fremdeinwirkung beim Skifahren in den französischen Alpen und erlitt dabei ein schweres Schädel-Hirn-Trauma.
Zudem wurden durch die Dokumentation der französischen Staatsanwaltschaft weitere Einzelzeiten an die Öffentlichkeit getragen. Bei seinem Crash am 29. Dezember fuhr Schumacher viereinhalb Meter links der roten Piste „Chamois“. Durch einen vom Neuschnee bedeckten Felsen kam es zum Sturz. Der 45-Jährige ist dann exakt 10,4 Meter durch die Luft geflogen und mit seinem Helm gegen einen weiteren Steinbrocken geprallt. Beim Aufprall zerbrach der Helm in mehrere Teile. Seine Helmkamera wurde dabei nicht beschädigt. Sie lieferte wichtige Beweise im Rahmen der Ermittlungen.
Mit schweren Kopfverletzungen wurde Schumacher anschließend in die Uni-Klinik Grenoble geflogen. Dort liegt er bis heute. Die Ärzte haben inzwischen begonnen, die Narkosemittel zu reduzieren. Der Aufwachprozess wurde eingeleitet.
Über die Route von Schumacher hatte die Staatsanwaltschaft am 8. Januar noch ganz andere Angaben gemacht. Damals hieß es, dass der ehemalige Ferrari-Pilot acht Meter abseits der Piste unterwegs war. (mbr)