Wie der Aufsichtsrat gewählt wird Wie der Aufsichtsrat gewählt wird: RB Leipzig hält den Zirkel geschlossen

Leipzig - Ralf Rangnick ist bekannt für prägnante Formulierungen. Bei einer Talkreihe in einem Autohaus unweit seiner schwäbischen Heimat befragte Moderator Werner Hansch Rangnick auch zum Thema Fanmitbestimmung. Bekanntlich ein heikles Thema bei RBL – da nicht vorgesehen und kaum vorhanden –, und somit einer der Hauptkritikpunkte der Gegner des Klubkonstrukts.
Rangnick antwortete mit einer Tautologie: „Der Fußball gehört dem Fußball”, so der 59-Jährige vielsagend. Und weiter: „Er gehört nicht denen, die glauben, ein Recht darauf zu haben“, zitiert ihn die Schwäbische Post.
Später wurde der Manager noch konkreter: „Dass immer mehr Geld eine Rolle spielt, wird so bleiben. Dass die Fans da mitbestimmen können, geht bei einem Wirtschaftsunternehmen nicht.” Wie viel Macht Fanszenen in Deutschland haben, darüber müsse in Deutschland diskutiert werden, forderte Rangnick.
17 Mitglieder dürfen bei RB Leipzig abstimmen
Ein passender Anlass, um mal wieder darauf zu blicken, wie viel beziehungsweise wenig Einfluss die Anhänger von Rasenballsport auf ihren Klub haben, ist die an diesem Sonntag vor dem Siel gegen den FC Bayern stattfindende Mitgliederversammlung des RB Leipzig e.V. (Beginn: 11 Uhr).
Die mittlerweile 17 stimmberechtigten Mitglieder treffen sich dann in den VIP-Räumlichkeiten des Stadions mit den etwa 400 Fördermitglieder, die der Mitgliederversammlung beiwohnen und auch Fragen stellen, nicht aber abstimmen dürfen.
Fördermitglieder dürfen bei RB Leipzig nicht abstimmen
Diese Mitgliedschaften zweiten Ranges vergibt RB in Bronze, Silber und Gold (Jahresbeitrag zwischen 70 und 1000 Euro). Wie der Tagesordnung zu entnehmen ist, wird Vorstand Oliver Mintzlaff – zugleich Geschäftsführer der GmbH – über das Geschäftsjahr 2017 berichten und auch den Jahresabschluss für 2017 vorlegen.
Neues zum Stadionumbau ist nicht zu erwarten, zumindest heißt es bei RB, dass es noch immer keine konkreten Umbaupläne gebe. Und das, obwohl ursprünglich im Sommer der Ausbau des einstigen Zentralstadions beginnen sollte.
RB Leipzig: Ein neuer Aufsichtsrat wird gewählt
Aber zurück zu Rangnicks Tautologie und Fanmitbestimmung: TOP sechs sieht die Wahl des vierköpfigen Aufsichtsrates vor. Dem mächtigsten Gremium im Verein, das den Vorstand bestellt, entlastet und bei wichtigen strategischen Entscheidungen berät, muss seit 2015 ein Fördermitglied angehören. Dieses My Anhänger-Mitbestimmung hatte die Deutsche Fußball-Liga (DFL) RB Leipzig bei der ersten Lizenzierung für die Bundesligen 2014 abgerungen. Zwar ein zahnloser Tiger – aber immerhin.
In den vergangenen drei Jahren übte das Amt der vor seiner Wahl gecastete Unternehmer Wolfgang Altmann aus, der nun wieder kandidiert – als einziges stimmberechtigtes, nicht von RB bestelltes Mitglied. Doch die ihm ursprünglich zugedachte Funktion, ein Vertreter der Fanszene in die Vereinsspitze zu sein – auch gegenüber der Öffentlichkeit –, konnte Altmann nicht wirklich wahrnehmen. Zumindest darf der Aufsichtsrat seit nunmehr drei Jahren kein Interview geben. Die Mitteldeutsche Zeitung fragte mehrfach vergeblich beim Klub an. Transparenz geht anders.
Warum darf Aufsichtsrats-Mitglied Altmann keine Interviews geben?
Zudem ist es von RB offenbar auch nicht gewünscht, dass es weitere Kandidaten für die Stelle gibt. Zumindest gab es für andere Fördermitglieder keine Möglichkeit, sich ebenfalls zu bewerben und zur Wahl zu stellen. Nach MZ-Informationen wurde die Anfrage mindestens eines Interessenten für den Posten gar nicht erst beantwortet.
Da laut Vereinssatzung nur der Ehrenrat Kandidaten vorschlagen darf, sind nun wohl keine weiteren Bewerber aus dem Kreis der Fördermitglieder zugelassen. Rein juristisch betrachtet, ist das Vorgehen des Klubs wohl satzungskonform.
Die DFL schweigt auf eine MZ-Anfrage
Der unter anderem regelmäßig mit RB befasste Sportrechtler Johannes Arnhold sagte der MZ: „Eine Bewerbung als Aufsichtsrat steht jedem Fördermitglied als Möglichkeit offen, ein Anspruch darauf, auch der Mitgliederversammlung vorgeschlagen zu werden beziehungsweise sogar gewählt zu werden, besteht dagegen nicht.” Eine unmittelbare Verpflichtung, jeden potentiellen Kandidaten zur Wahl als Aufsichtsrat zuzulassen, gebe es demnach nicht.
Ob es für die DFL legitim ist, wie das einst eingeforderte Fünkchen Mitgliedermitbestimmung nun bei RB Leipzig verglimmt, dazu mochte sich der zugeknöpfte Ligaverband auf MZ-Anfrage nicht äußern.
Natürlich gehört der Fußball genausowenig ausschließlich den Fans wie der Wirtschaft oder den Funktionären. Doch alle Beteiligten sollten zumindest das Gefühl haben, gleichermaßen ernst genommen zu werden. (mz)