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Sanktionen? RB Leipzig und Salzburg: Sportrechtler uneins über Teilnahme an Champions League

Von Ullrich Kroemer 24.02.2017, 07:18
Noch weit weg: RB-Coach Ralph Hasenhüttl will sich mit der Champions League noch nicht beschäftigen.
Noch weit weg: RB-Coach Ralph Hasenhüttl will sich mit der Champions League noch nicht beschäftigen. DPA

Leipzig - Wenn RB Leipzig an diesem Samstag gegen den 1. FC Köln wieder auf Punktejagd geht, schwingt das große Ziel Champions League immer mit. Sportlich ist der Neuling drauf und dran, sich für die „Königsklasse“ oder die Europa League zu qualifizieren. Zwölf Punkte Vorsprung beträgt der Abstand auf den siebten Platz, der nicht für einen europäischen Wettbewerb qualifizieren würde und den derzeit der 1. FC Köln innehat. „Ich kümmere mich nur darum, dass wir es sportlich schaffen“, sagte RB-Trainer Ralph Hasenhüttl. „Der Weg dahin ist noch verdammt weit.“

Dürfen RB Leipzig und Salzburg im gleichen Wettberwerb starten?

Doch es könnte analog zum Aufstieg in die 2. Bundesliga 2014 der Fall eintreten, dass sich die Leipziger nach dem letzten Spieltag zwar aufgrund ihres Tabellenplatzes bereits qualifiziert haben, bis zur tatsächlichen Lizenzierung aber weiter zittern müssen.

Seit Monaten wird darüber spekuliert, ob die von Red Bull unterstützten Teams RB (Rasenballsport) Leipzig und Red Bull Salzburg bei einer erfolgreichen Qualifikation möglicherweise nicht beide im gleichen Wettbewerb starten dürften, also bei der Klublizenzierung durchfallen könnten, was der Verband als „Spekulation“ bezeichnete. Doch wie groß ist die Gefahr, dass eines der Red-Bull-Teams ausgeschlossen werden könnte?

Fakt ist: Für die Lizenzierung von RB Leipzig sind zwei Regelpassagen interessant. Erstens: die Regelung zur Integrität des Wettbewerbs, die eine Manipulation – eine Stallorder wie in der Formel 1 – verhindern soll. In den Regularien zur Champions League heißt es unter anderem in Artikel 5, dass kein Verein oder keine Person Einfluss auf die Entscheidungsfindung in mehr als einem Klub haben dürfe.

Das wurde vom Red-Bull-Konzern frühzeitig erkannt. Seit 2015 wurde die formale Entflechtung beider Klubs vorangetrieben, in enger Abstimmung mit der Uefa, wie es aus dem Red-Bull-Fußball-Imperium heißt. Deswegen sind auch RB-Sportdirektor Ralf Rangnick und Red-Bull-Fußballchef sowie RB-Geschäftsführer Oliver Mintzlaff seit 2015 nicht mehr für Red Bull Salzburg zuständig.

Der Thüringer Sportrechtler Johannes Arnhold, der sich seit Jahren mit RB Leipzig auseinandersetzt, bezeichnet die Integritätsregeln der Uefa „durch eine Vielzahl nicht näher bestimmter Rechtsbegriffe“ als „wachsweich formuliert“. Damit liege ein „verhältnismäßig großer Interpretations- und Ermessensspielraum beim Verband.“ Ergo: Hier droht den Red-Bull-Klubs seitens der Uefa wohl kaum Gefahr.

Bewertungen der Sportrechtler gehen im Fall Red Bull auseinander

Relevanter sind die Regularien, die in der Ordnung zum Financial Fair Play geregelt sind. Da ist unter anderem festgelegt, dass eine Partie keinen „maßgeblichen Einfluss“ ausüben darf. Heißt: Firmen- und Klubgründer Dietrich Mateschitz fungiert beim Klub aus der Mozartstadt nur noch als Sponsor und trägt wie von der Uefa gefordert nicht mehr als 30 Prozent zu den Gesamteinnahmen bei. Vor allem durch Transfereinnahmen – etwa 39 Millionen allein in den vergangenen zwei Transferperioden – hat sich Salzburg auf dem Papier unabhängiger von den direkten Zuwendungen des Getränkeriesen gemacht. Kurios in dem Zusammenhang: Allein für die vier Spieler aus Salzburg, die in dieser Saison nach Leipzig wechselten, überwiesen die Leipziger um die 22 Millionen Euro zum nach Österreich und trugen somit zur finanziellen Unabhängigkeit der Salzburger bei – auch mit Red-Bull-Millionen.

So gehen die grundsätzlichen Bewertungen der Sportrechtler in diesem Punkt auseinander. Arnhold schätzt ein: „Man könnte durchaus die Auffassung vertreten, dass es sich bei Red Bull um eine verbundene Partei im Sinne des Regelwerks handelt, die maßgeblichen Einfluss auf die Klubs nimmt.“

Red-Bull-Zuwendungen, die das Marktübliche überschreiten würden, dürfte sich RB Leipzig dann nicht auf der Einnahmenseite anrechnen lassen, so dass in der Gesamtbilanz eine Verletzung der sogenannten Break-Even-Rule vorläge. „In diesem Fall würden wohl Sanktionen in Gestalt von Ermahnungen beziehungsweise Geldstrafen drohen“, nicht aber der „Ausschluss oder die Nichtzulassung zu einem Uefa-Wettbewerb“, bewertet Arnhold.

Chefcoach Hasenhüttl sieht Überprüfung gelassen entgegen

Der Düsseldorfer Sportrechtler Paul Lambertz von der renommierten Kanzlei Beiten Burkhard schätzt ein, dass „durchaus Indizien dafür vorliegen, dass RB Leipzig und Red Bull Salzburg in einer den Uefa-Regeln widersprechenden Art und Weise miteinander verbunden sind“. Sollte die Uefa nach einer Überprüfung zu diesem Ergebnis kommen, werde dem europäischen Verband „wohl nichts anderes übrig bleiben, als einen der beiden Klubs vom internationalen Wettkampf auszuschließen“. Lambertz sagt: „Herr Mateschitz und Herr Mintzlaff könnten durchaus solche Personen sein, die Einfluss auf mehr als einen UEFA Wettbewerbsteilnehmer haben. Ob dies allerdings tatsächlich der Fall ist, muss die UEFA beurteilen.” Da Paris St. Germain und Manchester City in der Vergangenheit bereits wegen Verstoßes gegen die Regularien mit Geldstrafen belegt worden waren, glaubt Lambertz, dass der europäische Verband auch bei den Red-Bull-Klubs genau hinschauen werde: „Von außen betrachtet, scheint die UEFA diese Regelung und deren Einhaltung durchaus ernst zu nehmen.”

Chefcoach Hasenhüttl sieht der Überprüfung gelassen entgegen. „Wenn sich vier Mannschaften qualifizieren und die Uefa hergeht und sagt, den wollen wir nicht dabei haben, dann lassen Sie die mal entscheiden.“ Und auch die Entscheidungsträger im gesamten Verein blicken gut vorbereitet und ohne große Bedenken auf die Klublizenzierung. Doch dafür muss RB Leipzig zunächst sportlich einen europäischen Startplatz erreichen. (mz)