1. MZ.de
  2. >
  3. Sport
  4. >
  5. Fußball
  6. >
  7. "Zweckwidrige Verwendung" von 175 Millionen Euro: "Zweckwidrige Verwendung" von 175 Millionen Euro: Strafanzeige gegen HSV-Vorstand

"Zweckwidrige Verwendung" von 175 Millionen Euro "Zweckwidrige Verwendung" von 175 Millionen Euro: Strafanzeige gegen HSV-Vorstand

30.06.2014, 08:24
Eine Mitgliederversammlung des HSV 2009.
Eine Mitgliederversammlung des HSV 2009. dpa Lizenz

Hamburg - Nach dem mit Müh und Not verhinderten Abstieg gehen die Chaos-Tage beim Fußball-Bundesligisten Hamburger SV munter weiter. Die Staatsanwaltschaft der Hansestadt bestätigte am Montag den Eingang einer Strafanzeige und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Carl-Edgar Jarchow, Joachim Hilke, Oliver Kreuzer und Oliver Scheel. Der aktuelle Clubvorstand soll die 17,5 Millionen Euro, die 2012 mittels einer Anleihe für den Nachwuchs-Campus eingesammelt worden waren, „zweckwidrig verwendet“ haben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Hamburger Medien hatten am Sonntag über den Fall berichtet.

100 Millionen Euro Schulden

Gestellt hat die Anzeige (Aktenzeichen 3200 Js 205/14) Klaus Meetz. Sein Vorwurf: Das Geld sei für den Nachweis der Liquidität des Bundesliga-Dinos verwendet worden, den Verbindlichkeiten in Höhe von 100 Millionen Euro plagen. In Sachen Campus, der unmittelbar neben der Arena im Volkspark errichtet werden soll, sei kaum etwas passiert. Jarchow bestritt die Vorwürfe: „Ich sehe da kein Problem“, sagte der noch amtierende Clubboss dem Radiosender NDR 90,3. Der Verein habe sich strikt an den Ausgabe-Prospekt der Anleihe gehalten. Dazu seien die Planungen für den Campus bereits weit fortgeschritten.

Der ehemalige Volleyball-Nationalspieler Meetz hat bereits den pünktlichen Antritt der designierten HSV-Führungscrew um Dietmar Beiersdorfer zum 1. Juli verhindert. Ein Befangenheitsantrag gegen einen Richter, der die neue Clubsatzung der ausgegliederten Fußball-AG in das Vereinsregister eintragen soll, sorgt für eine Verzögerung von mindestens zwei Wochen. Meetz hat schon angekündigt, bei einer Ablehnung des Antrags vor das Oberlandesgericht ziehen zu wollen, was eine weitere Verschiebung des AG-Starts bedeuten würde.

Handlungsfähigkeit „nicht in Gefahr”

Die Handlungsfähigkeit des Bundesligisten sei aber nicht in Gefahr, versicherte Jarchow. Der amtierende Vorstand könne bis zum Satzungs-Eintrag alle Verträge unterzeichnen, die dann vom Alt-Verein auf die neue AG übergehen würden. Beiersdorfer als Chef der künftigen Aktiengesellschaft sei ohnehin in alle Verhandlungen und Entscheidungen eingebunden. Bei der Größe des HSV mit seinen gut 73 000 Mitgliedern müsse man damit rechnen, „dass einer um die Ecke kommt“ und Ärger mache, sagte Jarchow. (dpa)