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DFB vor Gericht Urteil im Sommermärchen-Prozess fällt am 25. Juni

Das Gericht lehnt im Prozess um eine mögliche Steuerhinterziehung durch den DFB in der WM-Affäre 2006 eine Ausweitung des Verfahrens ab.

Von dpa 03.06.2025, 13:19
Die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler will am 25. Juni das Urteil im Sommermärchen-Prozess verkünden.
Die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler will am 25. Juni das Urteil im Sommermärchen-Prozess verkünden. Arne Dedert/dpa/POOL/dpa

Frankfurt/Main - Im Sommermärchen-Prozess fällt das Landgericht Frankfurt wie geplant am 25. Juni das Urteil. Das kündigte die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler am 32. Verhandlungstag an. Zwei Tage zuvor stehen die Plädoyers der Staatsanwaltschaft Frankfurt und des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) an.

Die vom DFB beantragte Einholung eines Sachverständigengutachtens in dem Prozess lehnte das Landgericht ab. Damit verhinderte es auch eine Verlängerung des seit 14 Monaten laufenden Verfahrens.

Dem Verband wird vorgeworfen, im Zuge der Affäre um die WM 2006 Steuern in Höhe von 2,7 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Dies weist der DFB zurück.

Zwar sei bei einer Überweisung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA im April 2005 ein falscher Verwendungszweck angegeben worden. Letztlich habe es sich dabei aber um eine Betriebsausgabe gehandelt und die Zahlung daher keine Auswirkungen auf das Steuerergebnis gehabt, führte DFB-Anwalt Jan-Olaf Leisner aus.

Gericht sieht Fehlverhalten beim DFB

Der DFB hatte die Summe, bei der es sich nach Feststellung des Gerichts um die Rückzahlung eines vom französischen Unternehmer Robert-Louis Dreyus im Jahr 2002 gewährten Darlehens in Höhe von zehn Millionen Schweizer Franken handelte, erst 2006 in seiner Steuererklärung verbucht. Das Geld war vier Jahre zuvor nach Katar geflossen und diente der Sicherung eines FIFA-WM-Zuschusses in Höhe von 250 Millionen Schweizer Franken.

Nach Ansicht Distlers hätte die steuerliche Buchung des Schmiergeldes bereits 2002 oder spätestens 2003 erfolgen müssen. Dies habe der DFB versäumt. Eine Steuerverkürzung sei dann gegeben, „wenn Steuern nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in voller Höhe festgesetzt werden“, sagte die Vorsitzende Richterin. Es sei tatbestandlich unerheblich, wenn die unzureichenden Steuerangaben zu einem späteren Zeitpunkt korrigiert würden. 

Zeuge stützt DFB-Ansicht

Der als letzter Zeuge in dem Prozess geladene frühere Steuerprüfer Josef Heithausen hingegen erklärte, dass vonseiten des DFB nichts unversteuert geblieben sei. „2002 wurde zu viel versteuert, 2006 zu wenig“, sagte Heithausen. „Entscheidend ist, dass es eine Betriebsausgabe war.“

Ursprünglich waren in dem Prozess die früheren DFB-Spitzenfunktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt angeklagt worden. Das Verfahren gegen alle drei Beschuldigten, die die Vorwürfe stets strikt zurückgewiesen hatten, wurde mittlerweile jeweils gegen eine Geldauflage endgültig eingestellt.