Risikospiele Risikospiele: Fußball-Vereine können an Kosten für Polizei-Einsätze beteiligt werden

Leipzig - Fußball-Vereine können bei Hochrisikospielen grundsätzlich an den Einsatzkosten für die Polizei beteiligt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Freitag in Leipzig entschieden.
Der konkrete Streitfall zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Deutschen Fußball Liga wurde allerdings zur Klärung von Detailfragen an das Oberverwaltungsgericht Bremen zurückverwiesen.
Damit geht die juristische Auseinandersetzung zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Deutschen Fußball Liga in die nächste Runde. Das kleinste Bundesland hatte nach einem Hochrisikospiel des SV Werder gegen den Hamburger SV vor rund vier Jahren der DFL einen Gebührenbescheid über mehr als 400 000 Euro geschickt.
Dagegen hatte die DFL geklagt und in erster Instanz vor dem Bremer Verwaltungsgericht gewonnen. Das Oberverwaltungsgericht in Bremen entschied danach im Sinne der Freien Hansestadt.
Rauball: Eine Gefahr für manche Vereine
Ligapräsident Reinhard Rauball hatte mehrfach vor der Verhandlung vor dem 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes betont, dass der Fußball nicht der Veranlasser von Gewalt sei. Der Staat sei zuständig für die Wahrnehmung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. BVB-Präsident Rauball hatte die Sorge geäußert, es könnte auch um die Zukunft mancher Vereine gehen, wenn sie für die Kosten aufkommen sollen.
Offen ist ohnehin, ob andere Bundesländer dem Beispiel der Bremer folgen würden. Bremen hatte der DFL sieben Gebührenbescheide der DFL schon zugestellt. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer hatte in der Verhandlung betont, welcher Umsatz erzielt werde im Fußball und daher eine Mitfinanzierung gefordert.
„Ob jemand arm oder reich ist, kann überhaupt keine Rolle spielen bei der Frage, wer zuständig ist und wer bestimmte Gefahren abzuwehren hat“, hatte Rauball entgegnet.