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Potenzielle Gewalttäter Borussia Dortmund: BVB-Hooligans müssen mit bundesweitem Stadionverbot rechnen

27.04.2018, 08:18
BVB-Fans beim Auswärtsspiel in Darmstadt.
BVB-Fans beim Auswärtsspiel in Darmstadt. dpa

Dortmund/Köln? - Kein Pardon für die potenziellen Fußball-Gewalttäter aus Dortmund: Die 88 Hooligans des Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund, die am vergangenen Samstag auf dem Weg zum Ligaspiel nach Darmstadt aufgehalten und zurückgeschickt wurden, sollen nach dem Willen der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) mit einem bundesweiten Stadionverbot belegt werden.

Eine entsprechende Empfehlung gab die ZIS dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) am Mittwoch. „Wir gehen davon aus, dass die gesamte Gruppe mit dem Ziel nach Darmstadt reisen wollte, dort Straftaten zu begehen und Auseinandersetzungen zu provozieren“, sagte Jürgen Lankes, Leiter der ZIS: „Deshalb halten wir ein bundesweites Stadionverbot gegen alle angetroffenen Personen für sinnvoll.“

BVB-Präsident Reinhard Rauball (70), gleichzeitig Präsident der Deutschen Fußball Liga und Jurist, hatte zuvor der Bild gesagt: „Mit Recht haben Justizbehörden, Politik, Polizei und DFB in den vergangenen Tagen eine hohe Erwartungshaltung an Borussia Dortmund adressiert. Wir wiederum haben im Gegenzug die glasklare Erwartungshaltung, dass Worten nun Taten folgen und allen 90 kriminellen Gewalttätern, die mit Pyrotechnik, Waffen, Sturmhauben sowie Drogen aufgegriffen wurden und deren Personendaten nun offenbar vorliegen, zum Schutz der Fußballfans in ganz Deutschland ein bundesweites Stadionverbot erteilt wird. Alles andere werden die Menschen nicht verstehen. Und hier schließe ich mich ausdrücklich mit ein.“

Daten werden nicht an Vereine weitergeleitet

Bei den mutmaßlichen Gewalttätern waren Pyrotechnik, Sturmhauben, Kampfsporthandschuhe und Wechselkleidung sichergestellt worden. Die Gruppe war in der Nähe von Gießen von der Polizei gestoppt worden. Der Borussia waren allerdings die Hände gebunden, da die Personendaten nur den Behörden, aber nicht einem einzelnen Verein zur Verfügung gestellt werden. „Die Idee der Dortmunder ist gut, droht aber an den Strukturen zu scheitern. Denn wir liefern Daten natürlich nur an Behörden, nicht an Vereine“, hatte Jörg Radek (57), der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), erklärt.

Bei Vorkommnissen auf den Reisewegen zu Spielen gibt die ZIS eine entsprechende Bewertung an den DFB weiter, inwieweit aus polizeilicher Sicht die Prüfung eines Stadionverbotes sinnvoll erscheint. Die Festsetzung eines überörtlichen Stadionverbotes obliegt in diesen Fällen dem DFB. „Auf dieser Grundlage halten wir in diesem Fall die Durchsetzung eines überörtlichen Stadionverbotes für notwendig und auch möglich“, betonte Lankes.

Der DFB-Sicherheitsbeauftragte Hendrik Große Lefert (42) erklärte das Prozedere: „Die Polizei prüft, ob das Aussprechen von bundesweiten Stadionverboten gemäß den Verbandsrichtlinien generell möglich ist und regt dann eine Prüfung durch Klub oder Verband an. Dieser entscheidet im Einzelfall.“ Zurzeit gibt es 2556 bundesdeutsche Stadionverbote, 13.655 Gewalttäter sind jedoch laut Bild in den Ligen eins bis drei registriert. Ein deutliches Missverhältnis. (sid)