Anti-Doping-Gesetz Anti-Doping-Gesetz: Bereits der Besitz von Dopingmitteln soll bestraft werden

München - Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) haben sich nach intensiver Debatte auf ein Anti-Doping-Gesetz verständigt. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete in ihrer Dienstagsausgabe unter Berufung auf den Gesetzentwurf, dass Spitzensportler künftig mit bis zu drei Jahren Haft für die Einnahme verbotener Substanzen rechnen müssen. Den Entwurf für das Gesetz wollen die Minister demnach am Mittwoch präsentieren, im kommenden Frühjahr soll es vom Kabinett beschlossen werden.
Spitzenathleten, die verbotene Mittel zum Selbstdoping nehmen, müssen mit Gefängnis von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen rechnen. Der Erwerb und Besitz von Dopingmitteln soll ohne Mengenbegrenzung unter Strafe gestellt werden - Strafmaß bis zu zwei Jahre. Mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren sollen Täter belangt werden, wenn sie die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährden oder Sportler einer tödlichen Gefahr durch Doping-Mittel aussetzen. Auch Doping von Minderjährigen fällt in diese Kategorie. Gerichte und Staatsanwaltschaften sollen der Nada personenbezogene Daten aus Strafverfahren von Amts wegen übermitteln dürfen. Freizeitsportler betrifft das Gesetz nicht.
Fehlen wird offenbar allerdings eine Kronzeugenregel für überführte Dopingsünder mit der - wie im Fall Lance Armstrong - Netzwerke besser ausgehebelt werden könnten. Auch die ärztliche Schweigepflicht wird nicht angetastet. Mediziner könnten sich auch in Zukunft einer Aussage vor Gericht entziehen. „Wenn nicht an die Verschwiegenheitsklausel herangegangen wird, kann man sich das Ganze schenken“, so Doping-Experte Werner Franke. Kritiker sehen die Gefahr, dass bei gescheiterten Verfahren teure Schadensersatzprozesse auf die Verbände zukommen.
„Das ist ein Riesenschritt in Sachen effektiver Doping-Bekämpfung“, sagt Clemens Prokop, Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes. Auch Rudolf Scharping, Präsident des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR), begrüßt den Entwurf. Der BDR gehe davon aus, „dass damit die Grundlagen für staatliches Handeln und gerichtliche Entscheidungen verschärft werden, um vor allem die Hintermänner und kriminellen Netzwerke des Dopings zu treffen. Denn gerade hier enden die Möglichkeiten des Sports“, erklärte der ehemalige Minister.
Die staatliche Verfolgung von Doping soll diese nicht ersetzen. Schiedsvereinbarungen zwischen Verbänden und Athleten sind weiterhin zulässig.
Dem Gesetz zufolge können Sportler belangt werden, die mit ihrer Disziplin „erhebliche Einnahmen“ erzielen oder in einem der Testpools der Nationalen Anti-Doping Agentur (Nada) erfasst sind. Das betrifft demnach rund 7000 deutsche Spitzensportler, Freizeitsportler sind damit ausgenommen. Ein ausländischer Sportler soll bei Verstößen in Deutschland ebenfalls belangt werden können.
Vorgesehen sind in dem Gesetzentwurf der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge auch Geldstrafen, um gegen Vorteile vorzugehen, die sich gedopte Sportler mit Preisgeldern erzielt haben. Außerdem soll auch der Erwerb und Besitz verbotener Stoffe geahndet werden können, Sportlern drohen hierbei bis zu zwei Jahre Haft. Mit dem neuen Anti-Doping-Gesetz soll außerdem die Weitergabe von Daten durch die Justiz an die Anti-Doping Agentur Nada erleichtert werden. Nicht zuletzt sieht das Gesetz auch Strafen für Ärzte und Dealer vor, die Dopingmittel verabreichen oder vertreiben. (afp)