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DFL winkt alle 47 Bewerber durch Aufstieg kann kommen: FCM erhält Zweitliga-Lizenz ohne große Auflagen

20.04.2022, 15:51
Der 1. FC Magdeburg steht kurz vor dem Aufstieg in die 2. Bundesliga.
Der 1. FC Magdeburg steht kurz vor dem Aufstieg in die 2. Bundesliga. (Foto: IMAGO/pmk)

Frankfurt (Main)/Magdeburg/SID/MZ - Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens allen 47 Bewerbern die Spielberechtigung für die kommende Saison erteilt.

Demnach dürfen alle Klubs entsprechend ihrer sportlichen Qualifikation im Spieljahr 2022/23 in der 1. oder 2. Bundesliga antreten, einige Vereine müssen allerdings noch gewisse Auflagen erfüllen. Dies teilte die DFL am Mittwoch mit.

Der 1. FC Magdeburg gab am Mittwoch bekannt, die Lizenz für die 2. Bundesliga ohne größere Auflagen erhalten zu haben. „Die Auflage im medientechnischen Bereich werden wir fristgerecht erfüllen“, sagte Mario Kallnik. Der FCM kann schon am Samstag in der 3. Liga den Aufstieg sportlich perfekt machen.

Wegen Corona-Pandemie: DFL stellt keine finanziellen Bedingungen

Im Lizenzierungsverfahren prüft der Ligaverband im Sinne eines fairen und integren Wettbewerbs sportliche, rechtliche, personell-administrative, infrastrukturelle und medientechnische Kriterien. Nach der coronabedingten nahezu vollständigen Aussetzung der finanziellen Kriterien für die Saison 2020/21 wurde nun wie schon für die Spielzeit 2021/22 auch wieder die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überprüft, bei Verstößen sind Sanktionen möglich.

Die Nachwehen der Pandemie seien laut DFL im finanziellen Bereich durch das Aussprechen von Auflagen als Ersatz für das sonst teilweise übliche Stellen von Bedingungen aufgefangen worden. Finanzielle Auflagen müssen bis zum 15. September erfüllt werden, erst danach gäbe es bei weiter offener Liquiditätslücke einen Abzug von sechs Punkten. Beim Stellen einer Bedingung hätte ein Sachverhalt schon bis zu einem Zeitpunkt vor Saisonstart erledigt sein müssen. Erst dann wäre die Lizenz erteilt worden.

Die Klubs können innerhalb einer Woche Beschwerde gegen die getroffenen Erstentscheidungen einlegen.