30. Verhandlungstag Zeugin: Block wollte Jugendamt zuerst nicht ins Haus lassen
Nach der Entführung der Block-Kinder aus Dänemark hat eine Securityfirma das Haus der Mutter in Hamburg bewacht. Eine Mitarbeiterin beschreibt die Ankunft der Kinder in ihrem alten Zuhause.

Hamburg - Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat eine Security-Frau die Rückkehr der Kinder ins Haus ihrer Mutter geschildert. Block habe zunächst nicht gewollt, dass die Kinder von Mitarbeitern des Jugendamtes und der Polizei in Augenschein genommen werden, sagte die 52 Jahre alte Zeugin, die Anfang Januar 2024 zur Bewachung des Hamburger Wohnhauses der Unternehmerin Christina Block engagiert worden war.
„Frau Block hat zuerst geäußert, dass sie das nicht möchte“, sagte die Mitarbeiterin einer Security-Firma. „Sie war besorgt, dass die ganze Situation noch zu aufgewühlt ist und sie auch nicht sicher war, ob das für ihre Kinder schon gut ist.“
Zeugin: Block war aufgewühlt und emotional angespannt
Der damals zehnjährige Sohn und die 13-jährige Tochter Blocks waren laut Anklage in der Silvesternacht 2023/24 von einer israelischen Sicherheitsfirma gewaltsam vom Wohnort ihres Vaters in Dänemark entführt und zunächst nach Süddeutschland gebracht worden. Dort soll Christina Block die Kinder abgeholt und mit ihnen nach Hamburg gefahren worden sein.
Jugendamt und Polizei hätten Block dann aber davon überzeugt, dass es auch in ihrem Interesse sei, die Kinder vom Jugendamt in Augenschein nehmen zu lassen, sagte die Zeugin. „Es sind dann zwei Damen rein gegangen mit Frau Block.“ Die Unternehmerin habe „sichtlich aufgewühlt“ und „emotional angespannt“ gewirkt.
Es sollte kein „emotionaler Stress“ entstehen
Christina Block ist angeklagt, die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder in Auftrag gegeben zu haben. Die Tochter von Eugen Block, dem Gründer der Steakhaus-Kette „Block House“, bestreitet das. Eugen Block war nach Aussage der Zeugin der Hauptauftraggeber des Security-Einsatzes. Auch sein Haus sollten Mitarbeiter schützen. Man habe Presse und ungebetene Besucher davon abhalten sollen, die Grundstücke zu betreten und zu klingeln. „Wir sollten für Ruhe und Frieden sorgen“, damit kein „emotionaler Stress“ entstehe, berichtete die Frau.
Die Zeugin arbeitete für eine Hamburger Security-Firma. Der Geschäftsführer dieses Unternehmens ist wegen Beihilfe zur Kindesentführung angeklagt. Der 58-Jährige soll laut Anklage nach der Rückholung dafür gesorgt haben, dass das Haus der Mutter in Hamburg abgeschirmt wurde und die Kinder nicht flüchten konnten.
Anwältin: Es wurde nichts Verbotenes gemacht
Seine Verteidigerin Gül Pinar hatte bereits zum Auftakt des Prozesses im vergangenen Juli erklärt, ihren Mandanten treffe keine Schuld. Er habe davon ausgehen müssen, dass das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder bei der Mutter gelegen habe.
Die Anwältin des Chefs der Security-Firma betonte am 30. Prozesstag, die Aussage der Zeugin habe noch einmal verdeutlicht, dass nichts Verbotenes gemacht worden sei. „Es ist eine Dienstleistung erbracht worden, um die Familie zu schützen“, sagte die Juristin. Das sei alles. Die Polizei sei in dieser Zeit immer informiert gewesen.
Insgesamt sieben Angeklagte
Es gibt noch fünf weitere Angeklagte. Darunter ist Block Lebensgefährte Gerhard Delling (66), der sich wegen Beihilfe vor Gericht verantworten muss. Der frühere Sportmoderator hatte erklärt, er habe nichts Unrechtes getan.
Christina Block hatte ihre Kinder am 1. Januar 2024 auf einem Bauernhof in Baden-Württemberg wiedergesehen, wie sie vor Gericht erklärte. Am folgenden Tag wurde sie mit ihren Kindern nach Hamburg gebracht. Am 5. Januar 2024 entschied das Hanseatische Oberlandesgericht, dass die Kinder zu ihrem Vater nach Dänemark zurückkehren müssen.