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Gnade vor dem Fest „Weihnachtsamnestie“: Sieben Gefangene profitieren bislang

Weniger Gefangene als in den Vorjahren werden in Sachsen-Anhalt im Advent 2025 vorzeitig aus der Haft entlassen. In Sachsen gibt es die Regelung schon nicht mehr - wie geht es hierzulande weiter?

Von dpa 13.12.2025, 13:17
Weihnachten nicht hinter Gittern - die vorzeitige Entlassung in der Vorweihnachtszeit wird wenigen Gefangenen zuteil. (Archivbild)
Weihnachten nicht hinter Gittern - die vorzeitige Entlassung in der Vorweihnachtszeit wird wenigen Gefangenen zuteil. (Archivbild) Heiko Rebsch/dpa

Magdeburg - In Sachsen-Anhalt haben bislang sieben Gefangene von der vorzeitigen Entlassung in der Vor-Weihnachtszeit profitiert. Im Rahmen der sogenannten Weihnachtsamnestie durften seit Ende November jeweils drei Häftlinge die Anstalten in Halle und Raßnitz verlassen sowie einer das Gefängnis in Burg, wie das Justizministerium in Magdeburg auf Nachfrage mitteilte. Das entspreche 176 ersparten Hafttagen.

Die Entscheidungen für sieben weitere Gefangene in der Vollzugsanstalt in Volkstedt stünden noch aus. Es handelt sich um vorläufige Zahlen. Die Zahlen sind niedriger als in den vergangenen Jahren, als es jeweils 20 bis 25 vorzeitige Haftentlassungen gab und dadurch teils über 500 ersparte Hafttage. 

„Besondere Zeit im Justizvollzug“

Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) hält die Regelung nach wie vor für richtig. „Für mich ist Weihnachten eine besondere Zeit im Justizvollzug“, sagte sie. „Wer um diesen Zeitraum seine Entlassung hat, der soll davon profitieren, aber nur, wenn er kooperativ ist und sich dafür eignet und in Freiheit wieder straffrei leben kann.“

Sachsen hat die Weihnachtsamnestie abgeschafft. Anders als seit dem Jahr 2020 werde es in diesem Jahr keine vorzeitigen Entlassungen von Strafgefangenen aus Anlass des Weihnachtsfestes geben, hatte das Sächsische Staatsministerium der Justiz im Oktober mitgeteilt.