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Patentstreit mit Sony Walkman von Sony: Hat ein Ostdeutscher ihn erfunden?

Von Steffen Könau 17.02.2019, 16:00
Nur das Original von Sony durfte sich „Walkman“ nennen.
Nur das Original von Sony durfte sich „Walkman“ nennen. dpa

Es standen ausnahmsweise keine Schlagen vor den Länden der staatlichen RFT-Kette, als die Zukunft des Rock’n’Roll mit fünf Jahren Verspätung in der DDR ankam.

Hinter Glas im Regal des Fachgeschäfts für Hifi-Waren stand der fiebrige Traum jedes Musikfans: Der „Stereo Cassette Player M-G12“ und dessen größerer Bruder M-G30, hergestellt vom japanischen Sanyo-Konzern, kosteten mit 700 und 900 Mark ein knappes Monatsgehalt.

Dafür aber waren sie ein echter „Walkman“, der nur nicht so genannt werden durfte, weil der mächtige Konkurrent Sony sich diesen Markenbegriff bereits im Jahr 1979 hatte schützen lassen.

Sony schickte Mitarbeiter mit Walkman auf die Straße

Zuvor hatte, so zumindest die Legende, Konzernchef Akio Morita selbst die Idee für einen mobilen Kassenabspieler gehabt. Der Opernliebhaber hatte dabei allerdings nicht an Rockfans oder auch nur an Jugendliche gedacht, sondern an sich selbst, wie er später in seiner Autobiografie beschrieb.

Auf langen Flügen, so Morita, habe er Opern hören wollen, deshalb habe er seine Ingenieure motiviert, ein kleines, leichtes und transportables Musikabspielgerät zu konstruieren.

Der „Walkman“ war ein Flop. Gerade mal 3.000 Stück konnte Sony anfangs vom sperrig „TPS-L2“ genannten ersten „Walkman“ verkaufen. In allergrößter Not - Sony stand unter großem Erfolgsdruck, weil der Konzern gerade erst eine verheerende Niederlage um das Standardformat der Videokassette gegen den Konkurrenten JVC verloren hatte - schickte der Konzern Mitarbeiter mit Walkmans und Kopfhörern auf die Straße, die Passanten neugierig machen sollten.

Die Idee ging auf: Binnen kurzer Zeit geriet Sony wegen der großen Nachfrage in Lieferschwierigkeiten, der Marktstart außerhalb Japans musste verschoben werden. Dadurch stieg die Erwartungshaltung in den USA und Europa noch mehr.

Walkman bereits 1977 als Patent angemeldet - von einem Ostdeutschen, nicht von Sony

Einer aber wartete dort nicht sehnsüchtig, sondern empört auf die erste Lieferung aus Tokio. Andreas Pavel, 1945 als Sohn eines Industriellen in Brandenburg an der Havel geboren und im Alter von sechs Jahren mit seiner Familie nach Brasilien ausgewandert, hatte die Idee zu einem mobilen Kassettenabspielgerät schon Jahre vor Akio Morita gehabt.

Pavel, der damals in Italien lebte, meldete seine Entwicklung einer „batteriebetriebenen, elektroakustischen miniaturisierten Anordnung für die hochwertige stereophone Wiedergabe von Hörereignissen“ 1977 in Italien zum Patent an. Am 21. März 1978 folgte auch ein deutscher Patentantrag unter der Nummer DE000002858302C2.

Streit mit Sony um Erfindung des Walkman

Pavel erklärte seine Erfindung im Antrag zu seinem sogenannten „Stereobelt“ als Möglichkeit, Musik mobil ohne „Beeinflussung der hochwertigen, stereophonen Wiedergabequalität“ zu hören, zugleich aber ohne „akustische Umweltereignisse“ zu verpassen.

„Dabei wird der Hörende nicht in seiner Bewegungsfreiheit beeinflusst, weil die Kopfhörer oder Ohrhörer leicht und keinesfalls störend sind.“ Erstmals, so Pavel, verzichte ein Gerät bewusst auf einen eingebauten Lautsprecher und ersetze ihn durch eine simple Kopfhörerbuchse.

Nach Pavels Plänen hätte der „Stereobelt“ zudem eingebaute Mikrophone besitzen sollen, die es dem Besitzer ermöglicht hätten, beim Hören von Musik Umgebungsgeräusche wie Hupen oder lautes Rufen wahrzunehmen.

Der „Walkman“ verzichtet auf solche Schutzeinbauten, entsprach aber sonst genau den theoretischen Vorgaben, die Andreas Pavel in seinem Patentantrag aufgezählt hatte. Nach vergeblichen Bitten, ihm doch eine Lizenzgebühr für jedes verkaufte Gerät zu zahlen, begann der Brandenburger den Kampf seines Lebens: Zwar hatte Sony inzwischen angeboten, eine kleine Summe zu zahlen, doch Pavel wollte Gerechtigkeit.

1989 reichte er vor einem britischen Gericht eine Urheberrechtsklage gegen Sony ein, die in einen symbolträchtigen Prozess mündete, denn der Walkman war mittlerweile zu einer Umsatzrakete geworden. 20 Zeugen wurden gehört, 60 Aktenordner füllen sich, 18 Anwälte verteidigten Sonys Anspruch, der mobilen Abspieler erfunden zu haben.

Erfindung des Walkman: 18 Anwälte verteidigten Ansprüche von Sony

Andreas Pavel verlor. 1993 wurde sein britisches Patent für ungültig erklärt, 1996 bestätigte ein Berufungsgericht das Urteil. Der Deutsche saß auf Rechnungen über drei Millionen Dollar Verfahrenskosten, der japanische Konzern feierte den verkauf der ersten 200 Millionen Walkman. Erst 2004, nach dem Tod von Konzertchef Akio Morita, lenkte Sony schließlich ein, erkannte die Ansprüche von Andreas Pavel wenigstens teilweise an und zahlte den gebürtigen Ostdeutschen aus.

Die DDR hatte seine Erfindung kurz vor ihrem Ende selbst noch einmal erfunden: Weil die japanischen Importgeräte von Sanyo den Bürgerinnen und Bürgern der Arbeiter- und Bauernrepublik am Ende doch viel zu teuer gewesen waren, lieferte der VEB Elektronik Gera ab 1989 den selbstentwickelten „tragbaren Kassettenspieler LCS 1010“ aus.

Der Spätstarter besaß sogar Ansteckboxen als Zubehör und sollte 399 DDR-Mark kosten. Wenig später fiel die Mauer. Und der DDR-Walkman wurde zum Ladenhüter. (mz)