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Virus breitet sich aus Vogelgrippe: Weitere positive Fälle - Stallpflicht verhängt

Geflügelhalter müssen handeln: Neue Verbote, Meldepflicht und Schutzzone nach bestätigten Vogelgrippe-Fällen – was jetzt in Thüringen gilt.

Von dpa Aktualisiert: 24.10.2025, 14:46
Die Vogelgrippe breitet sich in Thüringen weiter aus. Mehrere Kreise reagieren mit Stallpflichten und Verboten. (Symbolbild)
Die Vogelgrippe breitet sich in Thüringen weiter aus. Mehrere Kreise reagieren mit Stallpflichten und Verboten. (Symbolbild) Christophe Gateau/dpa

Erfurt - Die Vogelgrippe breitet sich in Thüringen weiter aus. Nach Angaben des Mühlhäuser Landratsamtes wurden im Unstrut-Hainich-Kreis mittlerweile zehn verendete Kraniche aufgefunden - bei fünf der toten Tiere wurde eine Infektion mit dem H5N1-Virus nach positiven Erstproben mittlerweile vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt. Eine Allgemeinverfügung zu Stallpflicht, Meldepflicht für Geflügelhalter und einem Verbot von Geflügelmärkten und ähnlichen Veranstaltungen tritt ab Samstag für den gesamten Kreis in Kraft. Zuvor hatten der Kyffhäuserkreis, der Kreis Sömmerda und der Kreis Nordhausen eine kreisweite Stallpflicht wegen zahlreicher verendeter Kraniche und mehrerer positiver Befunde verhängt. 

Der Kreis Sömmerda hat die geltenden Regeln mittlerweile erweitert: Für den gesamten Uferbereich des Hochwasserrückhaltebeckens Straußfurt gilt bis voraussichtlich zum 17. November ein Betretungs- und Befahrungsverbot. Mittlerweile wurden dort 46 verendete Kraniche gemeldet. Der Bereich gilt als Schwerpunkt für das hochansteckende Virus. Es müsse mit weiteren Ausbrüchen gerechnet werden, teilte das Landratsamt mit.

Auch Teile des Erfurter Stadtgebiets betroffen

Im Kyffhäuserkreis, wo in Thüringen der erste Fall eines infizierten Kranichs in diesem Oktober bekannt wurde, wurden mittlerweile 93 tote Tiere geborgen. Hinzu kommen ein Kormoran und ein Silberreiher teilte das Landratsamt mit. Neben dem zuerst betroffenen Stausee Kelbra wurden inzwischen auch Tiere im erweiterten Kreisgebiet gefunden. Für den gesamten Uferbereich des Stausees gilt ein Betretungsverbot - sowohl auf Thüringer als auch auf sachsen-anhaltischer Seite. Mehr als 500 tote Kraniche sind am Stausee Kelbra auf sachsen-anhaltischer Seite bislang geborgen worden. 

In der Stadt Erfurt ist eine ähnliche Allgemeinverfügung für Teile des Stadtgebiets bereits am Mittwoch in Kraft getreten. Insbesondere Seen im Norden des Stadtgebiets, die an den ebenfalls betroffenen Kreis Sömmerda grenzen, gelten als Risikogebiet für durchziehende erkrankte Wildvögel, so ein Sprecher des Veterinäramtes. Hinzu komme ein Mastbetrieb mit rund 40.000 Tieren im Stadtteil Schwerborn. Ein Verdacht auf die Vogelgrippe bei einem verendeten Tier, das im Stadtteil Mittelhausen gefunden wurde, werde aktuell geprüft. 

Verdachtsfall im Kreis Eichsfeld - 1.358 Tiere im Kreis Greiz getötet

Einen positive Erstprobe gibt es im Kreis Eichsfeld. Dort wurde ein verendeter Kranich bei Dingelstädt gefunden. Eine Bestätigung des FLI steht noch aus. Von einer grundsätzlichen Stallpflicht sieht das Landratsamt bislang ab, heißt es. 

Im Kreis Greiz hatte es bereits Anfang Oktober einen Ausbruch in einem Geflügelbetrieb in Mergendorf gegeben. Nach amtlicher Feststellung mussten dort nach Auskunft des Landratsamtes in vier betroffenen Betrieben insgesamt 1.358 Tiere getötet werden - 907 davon Enten, 284 Gänse und 149 Hühner. Um die Betriebe wurde eine drei Kilometer große Schutzzone eingerichtet, in der sämtliche Tiere untersucht werden müssen. In einer zehn Kilometer großen Überwachungszone finden zudem Stichproben bei augenscheinlich gesunden Tieren statt, heißt es weiter. Eine kreisweite Stallpflicht sei bislang nicht vorgesehen, so eine Sprecherin. Der Ausbruch habe nach bisherigem Stand eingedämmt werden können.

Stallpflicht in Risikogebieten im Saale-Orla-Kreis

Das überwachte Gebiet reicht bis ins benachbarte sächsische Vogtland sowie in den Saale-Orla-Kreis. Auch dort gilt ab sofort eine Stallfpflicht für bestimmte Risikogebiete, teilte das Landratsamt Schleiz mit. Zwar gebe es noch keine Verdachtsfälle. Doch das Plothener Teichgebiet sowie das Gebiet um einen größeren Geflügelhof in Thierbach im Süden des Kreisgebiets gelten als „ornithologische Risikogebiete“. Tiere müssen dort in geschlossenen Ställen gehalten werden. Gleiches gilt auch im Kreis Schmalkalden-Meiningen für alle Anrainergemeinden der Werra sowie rund um größere Geflügelbetriebe in den Ortschaften Bibra, Wolfmannshausen und Dillstädt, teilt das Landratsamt mit.

Auf der Webseite des Thüringer Gesundheitsministeriums sind die aktuell geltenden Regeln für Geflügelhalter auf einer interaktiven Karte einsehbar. Das Portal werde laufend aktualisiert. Die Situation sei dynamisch und könne sich praktisch stündlich ändern, sagte Verena Meyer, Sprecherin des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV). Die Amtstierärzte seien im Rahmen ihrer Rufbereitschaft durchgehend im Einsatz. Eine Ausnahmesituation sei das derzeitige Geschehen nach Meyers Ansicht aber nicht. „Das ist normaler Arbeitsbetrieb in der Seuchenbekämpfung.“ In einer landesweit geltenden Allgemeinverfügung verpflichtet das TLV sämtliche Geflügelhalter zur Einhaltung strenger Hygienevorschriften. Für ganz Thüringen gilt für Geflügelhalter zudem eine Meldepflicht beim zuständigen Veterinäramt.