1. MZ.de
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Oberverwaltungsgericht: Videoprojektion auf russische Botschaft bleibt verboten

Oberverwaltungsgericht Videoprojektion auf russische Botschaft bleibt verboten

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine dauert schon zwei Jahre. Zum Jahrestag gibt es wieder Proteste. Aber nicht alles ist erlaubt, wenn es um die Würde der russischen Botschaft geht.

Von dpa 21.02.2024, 15:17
Bilder und Blumen erinnern vor der Russischen Botschaft an den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine.
Bilder und Blumen erinnern vor der Russischen Botschaft an den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. Jörg Carstensen/dpa

Berlin - Eine Videoprojektion von Kriegsbildern auf das russische Botschaftsgebäude in Berlin bleibt endgültig verboten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im Eilverfahren eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Die geplante Projektion verletze den völkerrechtlichen Schutz von Frieden und Würde der Botschaft, indem ohne deren Zustimmung deren Eigentum als Projektionsfläche genutzt werde, begründete das Gericht seine Entscheidung. (Az.: OVG 9 S 5/24)

Der Ukrainer-Verein Vitsche wollte bei seiner Demonstration zum zweiten Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine an diesem Samstag eine Stunde lang Fotos und Videos vom Krieg auf die Botschaft projizieren. Das hat die Polizei verboten. Darum zogen die Veranstalter vor Gericht.

Am Samstag sind mehrere Demonstrationen und Kundgebungen gegen Russland und Präsident Wladimir Putin sowie zur Solidarität mit den Menschen in der Ukraine angekündigt. Einige Veranstaltungen sind im Umfeld der russischen Botschaft Unter den Linden in Berlin-Mitte geplant.