Verwaltungsgericht Verwaltungsgericht: «Knöllchen-Horst» darf nicht alles wissen

Göttingen/dapd. - Das entschied das Verwaltungsgericht Göttingen in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Auch bestehe keine Verpflichtung des Landkreises, die entsprechenden Verfahren wegen der angezeigten Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen.
Der Kläger erstatte seit 2004 mehrere tausend Anzeigen vor allem wegen vermeintlicher Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Mit der Klage wollte er nun den Bearbeitungsstand von vier seiner Anzeigen erfahren. Darauf hätte er jedoch nur bei „persönlicher Beeinträchtigung“ einen Anspruch, erklärte das Gericht. In der Vergangenheit wurden 70 Prozent seiner Anzeigen wegen mangelnder Beweise eingestellt.
(Aktenzeichen 1 A 114/11)