Verurteilter Kindermörder Verurteilter Kindermörder: Magnus Gäfgen beschwert sich beim Europäischen Gerichtshof

Straßburg/dpa. - Die Klage betreffe das Folterverbot und das Recht auf ein faires Verfahren, sagte eine Sprecherin des Gerichtshofes am Montag in Straßburg und bestätigte Medienberichte vom Wochenende. DerGerichtshof werde sich in einigen Monaten mit dem Inhalt derBeschwerde befassen.
Die Zulässigkeitserklärung basiert auf juristischen Kriterien wie der Erschöpfung des nationalen Rechtsweges. Sie sagt nichts über eine inhaltliche Bewertung aus und erlaubt auch keine Rückschlüsse über die Erfolgsaussichten einer solchen Beschwerde. Bei einem Erfolg seiner Klage könnte Gäfgen eine Wiederaufnahme seines Verfahrens verlangen.
Gäfgen hatte im September 2002 den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet und war deshalb zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte erst ausgesagt und die Polizei zur Leiche des Kindes geführt, nachdem ihm von der Polizei massive Gewalt angedroht worden war.