Soziales Vermittlung gemeinnütziger Arbeit wird schwieriger
Wer eine Geldstrafe aufgebrummt bekommt und sie nicht bezahlen kann, hat zwei Möglichkeiten: Er geht dafür in den Knast oder leistet gemeinnützige Arbeit. Der zweite Weg ist zunehmend mit Hürden verbunden, wie eine Expertin sagt.

Magdeburg - Gemeinnützige Arbeit zu vermitteln wird aus Sicht der freien Straffälligenhilfe in Sachsen-Anhalt immer komplizierter. „Es wird schwieriger, Einsatzstellen zu finden“, sagte Jennifer Schmidt, Projektleiterin beim Landesverband für Kriminalprävention und Resozialisierung. Klassischerweise leisten die Verurteilten Arbeitsstunden in Vereinen oder im Bereich der Garten- und Landschaftspflege, sie mähen Rasen, schneiden Hecken und halten Grünflächen und Friedhöfe sauber. So wird die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen abgewendet.
„Es ist viel Arbeit, viel zu organisieren und zu kontrollieren“, erklärte Schmidt. „Dafür braucht man Leute und die werden immer knapper.“ Teils müssten die Verurteilten 1000 Arbeitsstunden leisten, das bedeute einen Einsatz über Jahre. Eine weitere Rolle spielten auch schlechte Erfahrungen. Im jüngsten Jahresbericht der freien Straffälligenhilfe heißt es, die Klienten seien „zunehmend unselbstständiger, unmotivierter, unzuverlässiger und zeigen kaum noch Einsatzbereitschaft“. Und auch die Corona-Zeit wirkt nach: viele der damals weggebrochenen Beschäftigungsstellen konnten nicht zurückgewonnen werden. Genaue Zahlen zu den Einsatzstellen landesweit gibt es Schmidt zufolge nicht, da die Vermittlung regional laufe.
Im vergangenen Jahr haben in Sachsen-Anhalt 435 Verurteilte die gegen sie verhängten Ersatzfreiheitsstrafen durch Arbeitsstunden abgewendet, wie Zahlen der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zeigen. Das waren 12,4 Prozent mehr als noch 2021. Die Zahl der eingesparten Hafttage war somit mit 16.845 um 2,2 Prozent angestiegen. In der Summe wurde die Vollstreckung von mehr als 46 Jahren Freiheitsstrafe abgewendet.
In der Regel müssen die Verurteilten sechs Stunden freie Arbeit leisten, um einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe nicht absitzen zu müssen. Die Arbeit muss unentgeltlich und gemeinnützig sein. Damit spart das Land zum Beispiel die ansonsten anfallenden Kosten für die Unterbringung eines zu einer Geldstrafe Verurteilten in einer Justizvollzugsanstalt.
Jennifer Schmidt von der Freien Straffälligenhilfe Sachsen-Anhalt sagt, immer häufiger müssten nun Alternativen gefunden werden. Zum Beispiel könnten Fristen verlängert werden, innerhalb derer die Arbeitsstunden geleistet werden müssen. Oder es würden niedrigere Raten für die Zahlung der Geldstrafen vereinbart. Und es müsse nicht immer gemeinnützige Arbeit sein, möglich sei auch die Teilnahme an Bildungsangeboten wie einem Sozialtraining - manchmal sei das fast noch sinnvoller.