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Bundesland Bremen V-Mann-Affäre sorgt für Aufruhr - Worum geht es?

Ein enttarnter V-Mann mit Liebesbeziehungen, Rücktritte am Staatsgerichtshofs, Vorwürfe gegen den Verfassungsschutz und eine Regierungspartei - im kleinsten Bundesland ist Aufruhr. Worum geht es?

Von Helen Hoffmann und Mirjam Uhrich, dpa 25.02.2026, 04:30
Die Bremische Bürgerschaft debattiert am Mittwoch über zwei Misstrauensanträge gegen die Linken-Senatorinnen. (Archivbild)
Die Bremische Bürgerschaft debattiert am Mittwoch über zwei Misstrauensanträge gegen die Linken-Senatorinnen. (Archivbild) Sina Schuldt/dpa

Bremen - Die Affäre um einen enttarnten Vertrauensmann des Verfassungsschutzes sorgt im kleinsten Bundesland für viel Wirbel. Es gab Rücktritte am Staatsgerichtshof, schwere Anschuldigungen und Forderungen nach Konsequenzen in der Landesregierung. Die CDU reichte Misstrauensanträge gegen die Senatorinnen Kristina Vogt und Claudia Bernhard (beide Linkspartei) ein, über die heute abgestimmt werden soll. Fragen und Antworten zu einem brisanten Fall und der Rolle einer Regierungspartei: 

Worum genau geht es? 

Ein V-Mann des Bremer Verfassungsschutzes soll jahrelang die Interventionistische Linke (IL) ausspioniert haben. Die Gruppe zählt laut Verfassungsschutz zur gewaltorientierten linksextremistischen Szene und hat demnach eine Scharnierfunktion zwischen linksextremistischen und nicht extremistischen Akteuren.

Wie wurde der Fall bekannt?

Im Januar veröffentlichte die Gruppe ein Schreiben mit dem Titel „Kriminelle Vereinigung Verfassungsschutz - Bremer Spitzel enttarnt!“. Demnach soll ein Mann seit Ende 2017 den Behörden gegen Bargeld Informationen über Personen, Strukturen und Aktionen weitergegeben haben. In der Zeit soll er auch mit Mitgliedern der Gruppe zusammengewohnt und Liebesbeziehungen mit ihnen geführt haben. 

Der Mann habe zugegeben, alle zwei bis vier Wochen mit dem Verfassungsschutz gesprochen zu haben, so die Gruppe. „Der Einsatz von V-Personen zählt zu den grausamsten Überwachungsmethoden, die dieser Staat gegen uns einsetzt“, schrieb sie. 

Warum sorgte die Enttarnung für Unruhe?

Der Einsatz von V-Leuten gilt grundsätzlich als heikel und ist umstritten. Die einen betonen die Notwendigkeit solcher Methoden, um bestimmte Informationen zu erlangen. Die anderen stellen die Vertrauenswürdigkeit solcher Informanten infrage und kritisieren, dass über V-Leute kriminelle Machenschaften unterstützt würden. Kritiker sehen auch Widersprüche zum Rechtsstaat, weil Gesetzesbrüche indirekt geduldet werden. 

Die Enttarnung einer Vertrauensperson wirft ein Schlaglicht auf solche geheimen Tätigkeiten und hat in der Regel zahlreiche Folgen: für den bisherigen V-Mann, die bespitzelte Organisation und den Verfassungsschutz selbst, da dessen Vorhaben scheiterte. In Bremen sorgt der Fall zudem politisch für große Unruhe.

Warum kam es zu Rücktritten von Juristen? 

Der Rechtsanwalt Anatol Anuschewski gab sein Amt als stellvertretendes Mitglied des Bremer Staatsgerichtshofs im Februar auf. Zuvor hatten Medien darüber berichtet, dass er bei der Enttarnung des mutmaßlichen V-Manns dabei war. Anuschewski verwies darauf, dass jeder Mensch Anspruch auf rechtliche Vertretung habe. „Das ist ein Angriff des Verfassungsschutzes auf mich als Anwalt, auf die Anwaltschaft insgesamt und damit auf den Rechtsstaat“, teilte der Jurist mit. 

Kurze Zeit später legte die Juristin Lea Voigt ihr Amt als Mitglied des Staatsgerichtshofs nieder - aus Solidarität mit ihrem Kollegen Anuschewski. Die Mitgliedschaft im Staatsgerichtshof sei aktuell nicht mehr mit ihrer Tätigkeit als Anwältin vereinbar, argumentierte sie. Anuschewskis und Voigt wurden beide auf Vorschlag der Linken ehrenamtliche Mitglieder des Staatsgerichtshofs. Der Staatsgerichtshof entscheidet über die Auslegung der Landesverfassung.

Welche Rolle spielt die Linke?

Die Linkspartei, die in der Bremer Landesregierung vertreten ist, hält die Überwachung der IL für falsch. In einem Beschluss des jüngsten Parteitages steht: „Eine aktive und kritische Zivilgesellschaft ist der beste und zuverlässigste Schutz der Demokratie gegen die weltweit an Stärke gewinnenden Faschisten.“ Und weiter heißt es: „Wir sind froh und stolz, dass Bremen über eine solche kritische Zivilgesellschaft verfügt, zu der auch die Interventionistische Linke gehört.“ 

Dieser Satz sorgte unter anderem bei Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD) für Unverständnis und Kritik. Aus seiner Sicht sei es verfehlt, die Interventionistische Linke als selbstverständlichen Teil der kritischen Zivilgesellschaft in Bremen zu verharmlosen, sagte er auf Nachfrage der Zeitung „Weser Kurier“.

Auch beim Einsatz von V-Personen haben die Bremer Regierungsparteien unterschiedliche Ansichten, denn die Linkspartei lehnt den Einsatz ab. Im aktuellen Fall erhebt sie schwere Vorwürfe: „Wenn die konkreten Schilderungen der IL zutreffen, hat der VS dabei gesetzliche Grundlagen und höchstrichterliche Urteile zur Begrenzung seines Handelns an mehreren Stellen ignoriert“, heißt es in dem Parteitagsbeschluss. So dürften keine psychisch labile Personen als V-Person eingesetzt werden und die Überwachung nicht den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen. 

Kritik aus der CDU

Die Einstellung der Linken sorgt vor allem bei der Opposition im kleinsten Bundesland für viel Kritik. Die CDU wirft der Partei vor, die Arbeit des Verfassungsschutzes anzugreifen und sich nicht von der Interventionistischen Linken zu distanzieren. 

Sie wirft den Linken vor, mit Linksextremen zu kooperieren und hat deshalb Misstrauensanträge gegen die Senatorinnen Kristina Vogt und Claudia Bernhard (beide Linke) eingereicht. Die Linke wiederum wirft der CDU eine Schmutzkampagne vor. Führende Vertreter und Vertreterinnen der Partei betonen: „Politische Einschüchterung, Angriffe und Gewalt sind aus unserer Sicht keine legitimen Mittel im politischen Diskurs.“

Welche Regeln gibt es für V-Leute? 

Öffentlich einsehbare konkrete Regeln für den Einsatz von Vertrauenspersonen beim Verfassungsschutz gibt es nur wenige. Das Bremische Verfassungsschutzgesetz führt unter dem Abschnitt „Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln“ allerdings als ersten Punkt die „Inanspruchnahme von Vertrauenspersonen, sonstigen geheimen Informantinnen und Informanten und Gewährspersonen“ auf. Wie bei anderen nachrichtendienstliche Mitteln dürfen diese nur eingesetzt werden, soweit nicht der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung entgegensteht. 

Die Voraussetzungen für nachrichtliche Mittel werden gesammelt aufgeführt - so muss es etwa Anhaltspunkte für den Verdacht geben, dass sich die Bestrebungen der beobachteten Gruppe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten.

Alles Nähere zum Einsatz von V-Leuten regelt eine Dienstvorschrift der Innensenatorin, wie eine Sprecherin des Landesamtes für Verfassungsamtes auf dpa-Nachfrage mitteilt. Diese wurde von der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) genehmigt. Laut Gesetz muss die Innensenatorin diese Kommission im Abstand von höchstens sechs Monaten über die Inanspruchnahme von Vertrauenspersonen unterrichten. Herausragende Ereignisse würden stets zügig und umfassend in der PKK besprochen, so die Sprecherin.