USA USA: Deutscher Großmutter droht Todesstrafe in Florida

Apalachicola/USA/dapd. - Sie begründeten dies mit Verletzungen, die Marianne B. bei Bombenangriffen im Zweiten Weltkrieg erlitten habe.
Der fünfjährige Camden H. wurde im Januar 2010 tot in einem Ferienhaus auf der Insel St. George nahe Apalachicola aufgefunden, wo seine Großeltern mit ihm Urlaub machten. B.s Schwiegersohn und Vater des Jungen lehnt eine vorgerichtliche Einigung ohne Prozess ab, zu der der Richter Anklage und Verteidigung ermutigt hat. Ein Prozess sei die einzige Möglichkeit herauszufinden, was warum geschehen sei, sagte der 53-jährige Software-Entwickler der Nachrichtenagentur AP. „Natürlich ist es irrational“, sagte er. „Es ist unmöglich, es zu erklären.“ B. habe nie Zeichen einer psychischen Erkrankung gezeigt und er habe ihr nie misstraut.
Die Tötung des Kindes wurde vom Mann der Beschuldigten entdeckt, als er vom Einkaufen zum Ferienhaus zurückkehrte, wo die Großeltern mit ihrem Enkel einen Strandurlaub verbrachten. Seine Frau habe ihm gesagt, sie habe den Jungen ertränkt, „damit er nicht in einem geschiedenen Heim aufwächst“. Die Eltern des Kindes ließen sich schieden, als der Junge anderthalb Jahre alt war.
Höchststrafe laut Beobachtern nicht wahrscheinlich
In Florida ist bei Mord die Todesstrafe möglich. Ein solches Strafmaß wird in diesem Fall von Beobachtern aber als eher unwahrscheinlich eingeschätzt. Sie verweisen auf das Alter der Angeklagten, ihren unbescholtenen Lebenslauf und andere Faktoren.
Der Verteidigung zufolge litt B. zur Tatzeit an einer Kombination von mentalen Gebrechen, Krankheiten und Defekten. Eine schwere Depression habe es ihr unmöglich gemacht, zwischen Wirklichkeit und Wahnvorstellungen zu unterscheiden. Bei einem Bombenangriff 1944, bei dem ihr Vater getötet worden sei, habe sie eine Schädelfraktur erlitten. Dies habe ein posttraumatisches Stresssyndrom zur Folge gehabt.
Zunächst war B. für nicht verhandlungsfähig eingestuft worden. Nachdem sie mit Medikamenten behandelt wurde, entschied eine Richterin, dass sie vor Gericht gestellt werden könne.