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USA USA: 17-Jähriger war vier Mal der Heckenschütze

15.01.2003, 17:42
Der Golfkriegveteran John Allen Mohammed (rechts) und sein aus Jamaika stammender Stiefsohn John Lee Malvo auf einem undatierten Familienfoto (Foto: dpa)
Der Golfkriegveteran John Allen Mohammed (rechts) und sein aus Jamaika stammender Stiefsohn John Lee Malvo auf einem undatierten Familienfoto (Foto: dpa) Getty

Washington/dpa. - Der 17 Jahre alte John Lee Malvo ist nach Überzeugung der Anklage in vier Fällen der Heckenschütze von Washington gewesen. Ihm droht deshalb ein Verfahren für Erwachsene und damit möglicherweise die Todesstrafe. Malvo soll zusammen mit dem 42 Jahre alten John Allen Muhammad die Menschen vor allem in der Region Washington wochenlang terrorisiert haben. Die beiden werden für insgesamt 13 Morde aus dem Hinterhalt verantwortlich gemacht.

Bei einer Anhörung in Fairfax bei Washington betonten die Staatsanwälte am Dienstag (Ortszeit), dass Malvo im vergangenen Herbst drei Menschen getötet und einen schwer verletzt habe. Das werde durch Fingerabdrücke bewiesen. Außerdem habe er vier Mal versucht, von den Behörden 10 Millionen Dollar zu erpressen.

Der Mann eines der Opfer, der Kriminalbeamtin Linda Franklin, trat bei der Anhörung erstmals als Zeuge auf. In einer bewegenden Aussage schilderte er, wie er nichts ahnend vor einem Baumarkt mit seiner Frau ein Bücherregal im Auto verstaute. Plötzlich habe er einen lauten Knall gehört. «Ich fühlte etwas an meinem Gesicht, und ich drehte mich um, um zu sehen, was los war.» Erst da habe er festgestellt, dass seine Frau getroffen war. Auf dem Gesicht habe er ihr Blut gespürt. Weder den Schützen noch ein Fluchtauto habe er gesehen. «Es gab nichts, was ich tun konnte», sagte William Franklin.

Im Fall Malvos ist offen, wann der Prozess stattfindet. Zunächst muss entschieden werden, ob es hinreichende Gründe gibt, ihn nach Erwachsenen-Strafrecht zur Verantwortung zu ziehen. Muhammad muss sich vom 14. Oktober an vor Gericht im Bundesstaat Virginia verantworten. Dabei geht es zunächst um einen der tödlichen Anschläge. Bei einem Schuldspruch droht ihm die Todesstrafe.

Karte der Todesschüsse (Grafik: dpa)
Karte der Todesschüsse (Grafik: dpa)
dpa