Urteil Urteil: Schock für Hunde-Schocker
Halle/MZ. - "Ist Ihr Hund ungehorsam? Wollen Sie Ihren Hund in kurzer Zeit ausbilden? Durch die Anwendung unserer Ausbildungshilfen haben Sie in kürzester Zeit Ihren Hund unter Kontrolle."
Das Werbeversprechen einer Firma, die im Internet Elektro-Reizgeräte für die Hunde-Ausbildung vertreibt, klingt einfach und erfolgversprechend. Doch wer die so genannten Elektro-Schocker bei Tieren zum Einsatz bringt, macht sich strafbar. Denn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt den Einsatz-Verbot dieser Geräte bestätigt. Die Strom-Schocker könnten erhebliche Schmerzen verursachen, heißt es in dem Urteil. Sie seien schon auf Grund ihrer Bauart und Funktionsweise dazu geeignet, Tieren Leid zuzufügen. Das Tierschutzgesetz verbiete den Einsatz von Geräten, die durch direkte Strom-Einwirkung das artgerechte Verhalten eines Tieres erheblich einschränkten oder es zur Bewegung zwängen.
Wer Tieren sich wiederholende erhebliche Schmerzen zufügt, wird nach dem Tierschutzgesetz mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe bestraft. Bei den elektronischen "Ausbildungshilfen" handelt es sich um ein Set, dass unter anderm aus einem Halsband mit Reizstromgerät und Empfänger besteht. Über ein Ultrakurzwellen-Sender kann der Hundebesitzer dem Tier Stromstöße versetzten. Das soll dann beispielsweise dazu führen, dass der Hund den Jogger nicht mehr verfolgt, Personen nicht anspringt, unerlaubt wegläuft oder Herrchen sonst wie nicht pariert. Umstritten war die Elektroschock-Therapie schon immer. Führte doch der unsachgemäße Einsatz nicht nur zu enormen Schmerzen, sondern auch zu organischen Schäden bei den Tieren. Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) begrüßte das Urteil. Dennoch zeigte sich VDH-Vizepräsident Wilfried Schärpermeier skeptisch über die Wirksamkeit, "so lange die Teile im Handel sind".
Aktenzeichen: BVerwG 3 C 14.05