Urteil Urteil: Richter lassen Klinsi hängen
Halle/MZ. - Der Coach ließ sich zwar zu Saisonbeginn als Messias feiern, Märtyrer will er aber nicht sein. Er sah sein Persönlichkeitsrecht verletzt und klagte. Doch das Landgericht München ließ ihn hängen - und sprach die "taz" frei.
Was darf Satire? Theoretisch werden Kunst- und Meinungsfreiheit gegen das Persönlichkeitsrecht abgewogen, es bleibt aber ein strafraumgroßer Ermessensspielraum. Worüber Richter nicht lachten: Das montierte Titelbild des Satiremagazins "Titanic" mit dem SPD-Politiker Björn Engholm, der wie der tote Uwe Barschel in der Wanne liegt. Das Magazin musste 40 000 DM Strafe zahlen. Wiederum erlaubt: Ein Aufkleber, auf dem zwei kopulierende Kraniche und der Schriftzug "Lusthansa" gezeigt werden. Das fand eine ähnlich klingende Fluglinie nicht lustig. Das Landgericht Wiesbaden schon: Wissenschaftlich sei gesichert, dass große Kraniche in der Luft keine kleinen machen können. Deshalb sei der Sticker kein Stigma sondern Verfremdung - und dies Merkmal der Satire. Ähnlich sahen das die Richter beim Klinsi-Kruzifix und meinten, es symbolisiere eher den beruflichen Niedergang des Trainers. Auch stehe eine reale Kreuzigung Klinsis gar nicht zur Debatte. Ob die FCB-Fans das auch so sehen, hängt aber wohl vom weiteren Saisonverlauf ab.