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Urteil Urteil: Kinskis Krankenakte für jedermann

29.04.2009, 13:17

Berlin/dpa. - Kinskis Sohn Nikolai und das Berliner Landesarchiv einigten sich vor dem Verwaltungsgericht der Hauptstadt am Mittwoch darauf, dass künftig die Papiere der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik aus dem Jahr 1950 nur nach Absprache mit Nikolai Kinski an Dritte herausgegeben werden dürfen. Klaus Kinski war damals drei Tage in der Klinik. Nikolai Kinski wollte mit seiner Klage erreichen, dass die Krankenakte seines Vaters unter Verschluss bleibt.

Der Krankenhauskonzern Vivantes hatte im Vorjahr zahlreiche Krankenakten vor allem aus der NS-Zeit an das Landesarchiv übergeben. Darunter befand sich auch die Akte des Schauspielers. Ein Ermittlungsverfahren gegen den Archivleiter wegen der Veröffentlichung der psychiatrischen Akten ist inzwischen eingestellt worden. Kinskis Witwe hatte Strafanzeige wegen Verletzung von Privatgeheimnissen erstattet.

Das Landesarchiv und der Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hatten die Offenlegung mit dem Hinweis gerechtfertigt, dass die zehnjährige Schutzfrist für Patientenakten von Personen der Zeitgeschichte bereits 2001 abgelaufen sei.

Der Vergleich sieht laut Gericht vor, dass das Landesarchiv Nikolai Kinski informiert, wenn ein neuer Antrag auf Herausgabe gestellt wird. Dieser könne sich dann äußern. Sollte sich das Archiv gegen den Willen des Kinski-Sohnes zur Weitergabe entscheiden, könne dieser vor der Veröffentlichung gerichtlich dagegen vorgehen. Die Idee stamme aus dem Stasi-Unterlagen-Gesetz, sagte ein Gerichtssprecher.

Klaus Kinski hatte mit Filmen wie «Fitzcarraldo» und «Aguirre, der Zorn Gottes» Kinogeschichte geschrieben. In der Dokumentation «Mein liebster Feind» (1999) zeigt Regisseur Werner Herzog auch die Wutausbrüche seines exzentrischen Hauptdarstellers.