Urteil Urteil: Ausgehöhlter Penis war angeblich zu klein
Karlsruhe/dpa. - Die Frau hatte sich vor 25Jahren - damals noch als Mann - einer Geschlechtsumwandlungunterzogen. Nach eigenen Angaben hatte sie damals aber als Folge desmisslungenen Eingriffs ein von Einsamkeit und Selbstzweifelngeplagtes Leben führen müssen. Den Arzt der damaligen Operationverklagte sie auf Schmerzensgeld in Höhe von 50 000 Euro. EineRevision wurde nicht zugelassen.
Bei einer Geschlechtsumwandlung - also wenn eine Frau im Körpereines Mannes auch organisch eine Frau sein will - wird der Penis desPatienten ausgehöhlt und die übrig gebliebene Haut zu einersogenannten Neovagina umgestülpt. Der nun als Frau klagende Mannhatte vor der OP allerdings ein sehr kleines Geschlechtsteil. Bei derOP vor 25 Jahren habe der Mediziner diese anatomischen Besonderheitender Frau daher nicht ausreichend berücksichtigt, führte die Klägerinan. Er habe deshalb eine falsche OP-Methode gewählt. Ein Gutachterwar im Prozess zu einem anderen Ergebnis gekommen.
In erster Instanz hatte bereits das Mannheimer Landgericht gegendie Frau entschieden und unter anderem erklärt, sie habe in dieOperation eingewilligt und könne keinen Behandlungsfehler nachweisen.Dieser Argumentation folgte auch das OLG. (AZ: 1 O 76/06)