Urteil am Landgericht Bonn Urteil am Landgericht Bonn: Bewährungsstrafe für 85-Jährigen nach Todesfahrt
Bonn - Ein 85 Jahre alter Mann, der mit seiner Ehefrau im Auto absichtlich gegen einen Baum gefahren war, ist dafür zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Bonn urteilte am Montag, der Mann habe in dem Glauben gehandelt, das Beste für seine schwer kranke Frau zu tun. Die 81-Jährige war zwei Tage nach dem Unfall im November 2014 an ihren schweren Verletzungen gestorben. Der 85-Jährige hatte mit ihr zusammen sterben wollen, überlebte jedoch. Aus Sorge, er könne selbst ein Pflegefall werden und sich nicht mehr um seine Frau kümmern, hatte er ihr und sich das Leben nehmen wollen.
Nicht in Suizidplan eingeweiht
Der Rentner war ursprünglich wegen heimtückischen Mordes angeklagt gewesen, weil er seine schwerkranke und demente Ehefrau nicht in seinen Suizidplan eingeweiht hatte. Dieser Fall sei - in jeder Hinsicht - ein Ausnahmefall, sagte der Kammervorsitzende in der Urteilsbegründung. Auch juristisch. Die Tat habe zwar alle Merkmale der Heimtücke, sei aber trotzdem nicht heimtückisch: Der 85-Jährige habe nicht „in feindlicher Willensrichtung“ gegen das Opfer gehandelt, sondern - in seiner subjektiver Sicht - zum vermeintlich Besten für seine Ehefrau.
Auch die Beziehung des Paares, das 60 Jahre verheiratet gewesen war, sei ungewöhnlich: Sie sei „von inniger Liebe bis zum Schluss getragen gewesen.“ Nicht der Angeklagte habe bei der Tat im Vordergrund gestanden, sondern seine Frau. Er hatte ihr versprochen, sie niemals alleine zu lassen. Dieses Versprechen habe er geglaubt, nicht mehr halten zu können: Zwei Operationen standen ihm bevor, er fürchtete zu erblinden und selbst dement zu werden. In dieser Panik entschied sich der Senior laut Gericht für die Verzweiflungstat.
Ein Gutachter sagte, der Angeklagte habe keine andere Lösung mehr sehen können. Er attestierte eine verminderte Steuerungsfähigkeit.
In seinem letzten Wort hatte der 85-Jährige um Verzeihung gebeten: „Jetzt sind wir beide allein. Und das, genau das wollte ich nicht.“ Der Richter betonte, der Angeklagte wisse, dass er große Schuld auf sich geladen habe. „Er hat sich selber bestraft, wie es schlimmer nicht sein kann.“ (dpa)